Kfz-Mechaniker, die einen Unfallschaden am eigenen Auto in der eigenen Werkstatt selbst reparieren, dürfen vom Schädiger als Schadenersatz den Gesamtkostenbetrag einer Fremdreparatur verlangen. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil vom November (Az. 39 C 6443/00) entschieden, das jetzt in der Fachzeitschrift "Schaden Praxis" veröffentlicht wurde. Es sei dem Geschädigten nicht zuzumuten, auf den Unternehmensgewinn zu verzichten, so der Richter. Anderes gelte nur, wenn der Betrieb des Geschädigten nicht mit Fremdreparaturen ausgelastet wäre und es somit freie Kapazitäten gäbe. Da der Schädiger dies im vorliegenden Fall nicht nachweisen konnte, ging das Gericht davon aus, dass der investierte Arbeits- und Materialaufwand auch gewinnbringend im Rahmen von Fremdreparaturen hätte eingesetzt werden können.
Urteil zur Reparatur am eigenen Fahrzeug
Gericht: Vom Schädiger darf Gesamtkostenbetrag wie bei einer Fremdreparatur verlangt werden