Bei wenig sorgfältiger Nachrüstung von Diesel-Partikelfiltern kann es zu unerwünschten Nebeneffekten kommen. Fachleute des Österreichischen Vereins für Kraftfahrzeugtechnik sowie der TU Wien wiesen jetzt darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass die Nachrüstung den angestrebten Umweltnutzen tatsächlich erbringt. Auch Dauerhaltbarkeit und Betriebssicherheit der Umbauteile müssten geprüft werden. Zudem müsse geklärt werden, inwieweit die Betriebserlaubnis betroffen sei. Hinsichtlich der rechtlichen Lage wiesen die Experten darauf hin, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, wenn ein "wesentliches Teil" – z.B. Auspufftopf gegen Partikelfilter – getauscht wird. Es bedarf dann einer neuerlichen Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung, hieß es. Auch könne die Versicherung im Schadensfall Regressansprüche an den Fahrzeughalter stellen. Bewegung im Markt dürfte durch die neuen Pläne der Bundesregierung entstehen, Dieselfahrzeuge mit Rußpartikelfilter ab 2006 an steuerlich zu fördern. In diesem Zusammenhang wollen die deutschen Hersteller auch Nachrüstlösungen anbieten. So prüfe BMW zurzeit Möglichkeiten zur Nachrüstung älterer Modelle. VW kündigte an, im Laufe des Jahres für alle Modelle aller konzerneigenen Marken Partikelfilter zur Nachrüstung anzubieten. Dies werde im Schnitt 500 Euro kosten, hieß es. Bei DaimlerChrysler sei eine Nachrüstung nicht vorgesehen. Opel arbeitet nach eigenen Angaben an einer Nachrüstmöglichkeit für den 1,9-Liter-Dieselmotor. Jedoch müsse die Lösung auch preislich attraktiv sein. Ein Zeitpunkt wurde nicht genannt. (san)
Unerwünschte Begleiterscheinungen bei Dieselfilter-Nachrüstung

Experten: Umweltnutzen muss geprüft werden / Rechtliche Lage bedenklich