Klimaanlagen-Kältemittel: Mazda bietet Rückrüstung an

31.01.2013 14:59 Uhr
Mazda CX-5
Haltern eines mit R-1234yf befüllten Mazda CX-5 soll die Möglichkeit eingeräumt werden, ihr Fahrzeug auf das alte Kältemittel R-134a umzurüsten.

Haltern eines mit R-1234yf befüllten CX-5 soll die Möglichkeit eingeräumt werden, ihr Fahrzeug auf R-134a umzurüsten. Mazda hält das neue Kältemittel aber weiter für sicher, betonte ein Sprecher.

Mazda wird Haltern der ca. 4.000 CX-5-Modelle, die im vergangenen Jahr mit dem umstrittenen Klimaanlagen-Kältemittel R-1234yf ausgeliefert wurden, die Möglichkeit einräumen, ihr Fahrzeug auf das alte Kältemittel R-134a umzurüsten. Jochen Münzinger, Sprecher der Mazda Motors (Deutschland) GmbH, bestätigte gegenüber asp-Online einen entsprechenden Bericht der "Auto-Bild", betonte aber, dass diese Möglichkeit, anders als in der morgen erscheinenden Ausgabe angegeben, nicht ab sofort bestehe.

Als ungefähren Startzeitpunkt für dieses Angebot gab Münzinger zwei bis drei Monate an. Noch müsse die genaue Vorgehensweise der Umrüstung und die Ersatzteilversorgung geklärt werden. Klar sei, dass neben der Chemikalie selbst mindestens zwei Leitungsstücke für den Anschluss an ein anderes Klimaservicegerät ausgetauscht werden müssten.

Anders als bei Daimler handele es sich bei der Maßnahme von Mazda nicht um eine Rückrufaktion, unterstrich Münzinger. Es erfolge keine aktive Kundenbenachrichtigung und Halter, die auf einen Austausch bestehen, müssten diese Maßnahme auch bezahlen. Einen Preis dafür konnte er noch nicht nennen. Bislang hat sich laut dem Sprecher ohnehin nur eine einstellige Zahl von Kunden bei Händlern gemeldet und diese Möglichkeit eingefordert. "Wir gehen nach wie vor davon aus, dass auch Mazda-Modelle mit R-1234yf absolut sicher sind", erklärte Münzinger. Dies habe man auch dem Kraftfahrt-Bundesamt mitgeteilt.

Wie bereits gemeldet, hatte die Flensburger Behörde im vergangenen November einige Hersteller aufgefordert, die Sicherheit ihrer (geplanten) mit R-1234yf befüllten Modelle nachzuweisen. Laut dem "Auto-Bild"-Bericht hat neben Mazda auch der Hyundai-Konzern mögliche Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit dem neuen Kältemittel ausgeschlossen. Hyundai und Subaru hätten auch Kundenwünsche nach einer Rückrüstung betroffener Modelle abgelehnt, hieß es. (ng)

Alle Beiträge zum Thema Klimaanlagen-Kältemittel finden Sie chronologisch aufgelistet auf unserer Spezialseite zu R-1234yf.

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KOMMENTARE

Paul Fuchs

01.02.2013 - 10:01 Uhr

Und wer hat dann rechtlich den schwarzen Peter? Wenn der Hersteller das Auto mit R1234yf ausliefert und der Kunde dann auf R134a umrüsten lässt, muss dann der Kunde 650 Euro wegen Verstoß gegen die Klimaverordnung 650 Euro Strafe zahlen? Oder läuft das dann nach dem Motto: wo kein Kläger, da kein Richter?


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