Klima-Kältemittel: Fast 47.000 Fahrzeuge sind richtlinienwidrig

26.06.2013 17:00 Uhr
Laut Verkehrsministerium sind bis Ende Mai 46.817 Mercedes-Modelle trotz unberechtigter Befüllung mit R-134a erstmals zugelassen worden.

Laut Verkehrsministerium sind bis Ende Mai 46.817 Mercedes-Modelle trotz unberechtigter Befüllung mit R-134a erstmals zugelassen worden. Auch die Linken-Bundestagsfraktion hat sich erneut mit dem Thema beschäftigt.

"Im Zeitraum 01.012013 bis zum 31.05.2013 wurden in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 46.817 Personenkraftwagen erstmals zugelassen, welche den Fahrzeugtypen aus dem Bescheid des KBA zur Nichtkonformität zuzurechnen sind." So lautet das wörtliche Zitat aus einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS)  auf eine parlamentarische Anfrage zum Dauerstreit um das richtige Klimaanlagen-Kältemittel. Darin wurde die Anzahl der Fahrzeuge erfragt, die in diesem Jahr richtlinienwidrig mit dem Kältemittel R-134a befüllt wurden und trotzdem eine Erstzulassung erhielten.

Der im Zitat angesprochene Bescheid des KBA erging laut Schreiben an die Daimler AG, so dass es sich bei allen Fahrzeugen um Mercedes-Benz-Modelle handeln dürfte. Details zu den einzelnen Baureihen nennt das Schreiben nicht. Das BMVBS vertritt übrigens die Auffassung, dass sich die von der EU im vergangenen Jahr zugebilligte Verlängerung des Einsatzes von R-134a auf die Produktion von Fahrzeugen bezieht. Das bedeutet, die Erstzulassung von 2012 gebauten und mit dem klimaschädlichen Kältemittel befüllten Fahrzeugen nach dem 1.1.2013 ist aus Sicht des Ministeriums nicht zu beanstanden.

Wie schon im Februar hat die Bundestagsfraktion der Linken unter der Federführung des Abgeordneten Ralph Lenkert eine so genannte "Kleine Anfrage" an die Bundesregierung zum umstrittenen Kältemittel-Nachfolger R-1234yf gestartet (s. unten in der Infobox unter "Mehr im Netz"). Der 20 Punkte umfassende Fragenkatalog holt diesmal Erkundigungen zum Abbauprodukt Trifluoressigsäure, zu einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren der EU, zur Kennzeichnung von mit R-1234yf befüllten Fahrzeugen und zu einer möglichen Unterstützung von Herstellern und Zulieferern bei der Entwickilung der CO2-Klimaanlage ein.

Wie Lenkert auf Anfrage von asp-Online mitteilte, enthält die inzwischen vorliegende Antwort wenig Neuigkeiten. Merhrmals wird auf den aktuell durchgeführten Sicherheitstest des KBA hingewiesen, der das weitere Vorgehen der Bundesregierung beeinflussen wird. Die Wahrscheinlichkeit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der Zulassung richtlinienwidriger Fahrzeuge sei "zurzeit nicht einschätzbar". (ng)

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KOMMENTARE

Andreas

26.06.2013 - 17:41 Uhr

Wie peinlich für die EU: Daimler macht einfach weiter und nichts passiert...


Tom

27.06.2013 - 22:51 Uhr

Auf die Tests braucht man doch gar nicht warten, denn diese haben gesetzlich keinerlei Bedeutung für die Zulassung.Die Crashsicherheit wird mit dem Frontchrash z.B. ECE-R94 nachgewiesen.Dort ist keine Befüllung mit Kältemittel vorgesehen. Daher muss die Bundesregierung die illegalen Daimler-Zulassungen stoppen, ansonsten muss wohl der Steuerzahler für das Vertragsverletzungsverfahren zahlen.Ich klage mir meinen Anteil dann beim Hr. Ramsauer ein. Er ist ja der selbst ernannte beste Betriebswirtschaftler, insbesondere beim Autobahnmautfiasko was ab 2015 droht.Daimler spart Geld und der Steuerzahler zahlt die Zeche, genau wie bei den Werksverträgen, wo der Staat Daimler indirekt durch Aufstocker subventioniert.


Peter Ziegler

28.06.2013 - 11:15 Uhr

Sollte es bei diesem Vertragsverletzungsverfahren nicht nach den Richtlinen und Verordnungen, sowie den einschlägigen UN ECE Regelungen besonders aber der Regelung UN ECE R 83 (Typgenehmigungen) vorgegangen werden und alles auf Herz und Nieren überprüft und rechtlich eingeordnet werden, musste tatsächlich die EU das Handtuch werfen und sich in den vorzeitigen Ruhestand begeben. Man darf gespannt sein ob diese EU mit dem Europäischen Gerichtshof standhaft bleibt. Ich selbst habe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 27 Mitgliedstaaten der EU bei dem Generalsekretär in Brüssel gegen die Autogasbranche/Autogasanlagenhersteller eingereicht.


Beate Wisge

02.07.2013 - 11:23 Uhr

@Herr Ziegler: Vertragsverletzungsvefahren können eigentlich nur von Mitgliedsstaaten und der Kommission eingeleitet werden. Aber für Sie wurde da sicher eine Ausnahme gemacht...


Peter Ziegler

03.07.2013 - 19:30 Uhr

Hallo Frau Wisge.Ein Vertragsverletzungsverfahren wird von der EU eingeleitet, dies ist richtig. Den Antrag dazu nämlich die "Beschwerde" muss natürlich vorher eingereicht werden. Ohne eine " Beschwerde" und diese wurde von mir eingereicht, kein Einleitung eines eventuellen Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU. Danke für Ihren Kommentar.


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