"Im Zeitraum 01.012013 bis zum 31.05.2013 wurden in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 46.817 Personenkraftwagen erstmals zugelassen, welche den Fahrzeugtypen aus dem Bescheid des KBA zur Nichtkonformität zuzurechnen sind." So lautet das wörtliche Zitat aus einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) auf eine parlamentarische Anfrage zum Dauerstreit um das richtige Klimaanlagen-Kältemittel. Darin wurde die Anzahl der Fahrzeuge erfragt, die in diesem Jahr richtlinienwidrig mit dem Kältemittel R-134a befüllt wurden und trotzdem eine Erstzulassung erhielten.
Der im Zitat angesprochene Bescheid des KBA erging laut Schreiben an die Daimler AG, so dass es sich bei allen Fahrzeugen um Mercedes-Benz-Modelle handeln dürfte. Details zu den einzelnen Baureihen nennt das Schreiben nicht. Das BMVBS vertritt übrigens die Auffassung, dass sich die von der EU im vergangenen Jahr zugebilligte Verlängerung des Einsatzes von R-134a auf die Produktion von Fahrzeugen bezieht. Das bedeutet, die Erstzulassung von 2012 gebauten und mit dem klimaschädlichen Kältemittel befüllten Fahrzeugen nach dem 1.1.2013 ist aus Sicht des Ministeriums nicht zu beanstanden.
Wie schon im Februar hat die Bundestagsfraktion der Linken unter der Federführung des Abgeordneten Ralph Lenkert eine so genannte "Kleine Anfrage" an die Bundesregierung zum umstrittenen Kältemittel-Nachfolger R-1234yf gestartet (s. unten in der Infobox unter "Mehr im Netz"). Der 20 Punkte umfassende Fragenkatalog holt diesmal Erkundigungen zum Abbauprodukt Trifluoressigsäure, zu einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren der EU, zur Kennzeichnung von mit R-1234yf befüllten Fahrzeugen und zu einer möglichen Unterstützung von Herstellern und Zulieferern bei der Entwickilung der CO2-Klimaanlage ein.
Wie Lenkert auf Anfrage von asp-Online mitteilte, enthält die inzwischen vorliegende Antwort wenig Neuigkeiten. Merhrmals wird auf den aktuell durchgeführten Sicherheitstest des KBA hingewiesen, der das weitere Vorgehen der Bundesregierung beeinflussen wird. Die Wahrscheinlichkeit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der Zulassung richtlinienwidriger Fahrzeuge sei "zurzeit nicht einschätzbar". (ng)
Tom
Peter Ziegler
Beate Wisge
Peter Ziegler