Finanztipp: Schutz bei Kreditverkäufen

29.07.2010 11:41 Uhr
Je nach Verhandlungsposition und Qualität der Geschäftsverbindung zur kreditgebenden Bank ist es durchaus üblich, Kreditverkäufe verbindlich auszuschließen.

Laut dem Richterspruch dürfen Kreditkäufer ihre Schuldner nicht mehr ohne weiteres pfänden. Betriebsinhaber sollten dieses Urteil zum Anlass nehmen, sich ihre Rechtsposition bei bestehenden Kreditverträgen zu verdeutlichen.

Interessante Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Kreditverkäufe: Kreditkäufer dürfen ihre Schuldner nicht mehr ohne weiteres pfänden. Eine amtliche Stelle muss nach dieser Entscheidung zunächst prüfen, ob der Käufer zu einer Zwangsvollstreckung überhaupt berechtigt ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn der neue Gläubiger alle Rechte und Pflichten des ursprünglichen Kreditgebers übernommen hat und kein Widerspruch gegen die Pfändung besteht (AZ: XI ZR 200/ 09). Betriebsinhaber sollten dieses Urteil zum Anlass nehmen, sich ihre Rechtsposition bei bestehenden Kreditverträgen zu verdeutlichen. Es ist je nach Verhandlungsposition und Qualität der Geschäftsverbindung zur kreditgebenden Bank durchaus üblich, Kreditverkäufe verbindlich auszuschließen. Dies ist umso wichtiger, da Kreditverträge häufig eine Klausel enthalten, die einen Weiterverkauf des jeweiligen Kredites ausdrücklich zulässt. Ob nämlich ein tatsächlich verkaufter Kredit an einen seriösen neuen Geschäftspartner oder an einen Investor erfolgt, dessen Qualität seitens des Kunden nur schwer oder gar nicht erkennbar ist, kann für Betriebsinhaber naturgemäß von großer Bedeutung sein. (Michael Vetter)

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