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Finanztipp: Einwilligung zur Schufa-Auskunft

31.10.2008 01:56 Uhr
KfW-Zentrale
Die KfW verlangt von Kreditnehmern deren Einwilligung zum umfassenden Datenaustausch mit der Schufa.
© Foto: ddp / Mario Vedder

Betriebsinhaber, die sich für öffentliche Kredite interessieren, sollten sich die Formulare der KfW genau ansehen und prüfen. Denn die Bank verlangt von Kreditnehmern deren Einwilligung zum umfassenden Datenaustausch mit der Schufa.

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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verschärft die Bedingungen für diverse Förderprogramme und verlangt von Kreditnehmern deren Einwilligung zum Datenaustausch mit der Schufa und die Befreiung vom Bankgeheimnis. Zum Datenaustausch gehört nicht nur, dass die KfW der Schufa Daten über die Beantragung und die vereinbarungsgemäße Abwicklung von Krediten, sondern auch Informationen über eventuell nicht vertragsgemäßes Verhalten übermittelt. Betriebsinhaber, die sich für öffentliche Kredite interessieren, sollten sich also das entsprechende Formular der KfW genau ansehen und prüfen. Darüber hinaus können sie bei der Schufa Selbstauskünfte einholen, um die dort gespeicherten Daten abzugleichen. (Michael Vetter)

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