Wenn das Thermometer über 30 Grad zeigt, kann selbst der schönste Job zur Belastung werden. In der neuen am 23. Juni bekannt gemachten Arbeitsstättenregel ASR A3.5 (s. Link unter "Mehr im Netz" unten in der Box) ist für Außenlufttemperaturen von über 26 Grad Celsius ein Stufenmodell mit Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten enthalten. Demnach können Beschäftigte bei Lufttemperaturen in Arbeitsräumen in den Stufen bis 30 und bis 35 Grad Celsius und auch darüber hinaus dort weiter tätig sein, vorausgesetzt der Arbeitgeber ergreift geeignete Schutzmaßnahmen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat einige Tipps zusammengestellt, die helfen, die Zeit bis zum Feierabend erträglicher zu gestalten. So sollte das Lüften des Arbeitsraums in die frühen Morgenstunden verlegt werden. Wenn im Betrieb eine Klimaanlage installiert ist, sollte diese nicht überstrapaziert werden. Denn ist die Temperaturdifferenz nach draußen zu groß, droht beim Gang ins Freie ein Hitzekollaps. Mehr als sechs Grad sollte die Raumlufttemperatur daher nicht unter der Außenlufttemperatur liegen. Generell sollten Wärme abstrahlende Geräte nicht im Arbeitsraum platziert oder - wenn das nicht möglich ist - zumindest ihr Gebrauch eingeschränkt werden. Ein beliebtes Mittel, der Hitze in Büros beizukommen, ist das Aufstellen eines Tischventilators. Doch diese Methode sei nicht uneingeschränkt zu empfehlen, so die BAuA: Durch den starken Luftstrom bestehe die Gefahr, einen "steifen Hals" zu bekommen. Besser: Rollos oder Markisen nutzen, um die Sonne auszusperren.
Arbeitsschutz: Hitzefrei in der Werkstatt?

In der neuen Arbeitsstättenregel ist für Außenlufttemperaturen von über 26 Grad Celsius ein Stufenmodell mit Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten enthalten.