Der Einsatz von Abgasabsauganlagen ist in Kraftfahrzeugwerkstätten selbstverständlich. Weniger selbstverständlich und teilweise kaum bekannt sind die umfangreichen gesetzlichen Vorschriften und Regelwerke rund um die Abgasabsaugung. Unter anderem sind folgende Vorschriften von Bedeutung: BG Vorschrift – BGV A1 § 39 (§ 39 Prüfungen), BG Vorschrift – BGV A1 § 45 Abs. 2 (§ 45 Gesundheitsgefahren, Arbeitsstättenverordnung § 53 Abs. 2, BG Vorschrift – BGR 157 (Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Fahrzeug-Instandhaltung), Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 554. Diese komplexen Regelungen enthalten auch zahlreiche Vorschriften für die regelmäßige Prüfung und Überwachung von Abgasabsauganlagen, die aus Unkenntnis häufig nicht beachtet werden. Nach der Arbeitsstättenverordnung gehören Absauganlagen zu Sicherheits- einrichtungen und müssen mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Empfehlenswert, aber nicht vorgeschrieben ist außerdem, ein Prüfbuch zu führen. Zur Dokumentation eignet sich auch ein Stammdatenblatt mit allen wichtigen Details der Anlage (z. B. Hersteller, Auslegung, Ventilator, Anzahl der Ansaugstellen und gemessene Werte bei der Inbetriebnahme). Um Probleme zu vermeiden, sollten Werkstätten bei Konzeption und Prüfung ihrer Anlagen Fachleute zu Rate ziehen. Hilfe bieten unter anderem die Experten des TÜV Süddeutschland. Weitere Informationen: Heike Fleck, TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH, TÜV Süddeutschland, Tel. 089/5791-2829
Abgasabsaugung regelmäßig prüfen
Viele Vorschriften werden aus Unkenntnis häufig nicht beachtet