Fußball-WM im Verkaufsraum: Kündigung unwirksam
Das Verfolgen von WM-Spielen während der Arbeitszeit ist laut einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt "sozialadäquates Verhalten" und rechtfertigt daher nicht eine fristlose Kündigung.
Das Verfolgen von WM-Spielen während der Arbeitszeit ist laut einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt "sozialadäquates Verhalten" und rechtfertigt daher nicht eine fristlose Kündigung.
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