Länger andauernde quietschende Bremsgeräusche bei einem Auto der gehobenen Klasse stellen einen erheblichen Mangel dar und berechtigen den Käufer folglich zum Rücktritt des Vertrages. Das berichtete der Anwalt-Suchservice unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig (Az.: 14 U 125/07) Geklagt hatte eine Frau, bei deren Mercedes CLS 500 im Netto-Wert von ca. 75.000 Euro über einen längeren Zeitraum störende Bremsgeräusche auftraten. Nachdem der Wagen mehrmals in der Werkstatt war, das Problem aber dennoch nicht behoben werden konnte, wollte die Klägerin vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer verweigerte dies mit der Begründung, es handle sich "nur" um eine Komforteinbuße, die Fahrtüchtigkeit sei aber dennoch gewährleistet. Die Kundin habe folglich kein Rücktrittsrecht. Dies sahen die OLG-Richter allerdings anders: Auch eine Komforteinbuße stelle einen erheblichen Mangel dar – zumal eine wichtige Eigenschaft eines Fahrzeugs der gehobenen Kategorie der Komfort sei. Ob die Geräusche nur bei Nässe oder auch nur temporär nach Fahrantritt auftreten, spiele dabei keine Rolle. (sb/ng)
Urteil: Geld zurück bei quietschenden Bremsen
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig können dauerhaft störende Bremsengeräusche bei einem Fahrzeug der gehobenen Klasse den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen.