Wer eine Prüfbescheinigung zum begleiteten Fahren mit 17 besitzt, darf auch mit Mopeds, kleinen Quads und Traktoren der Klassen M, S und L fahren, ohne dass die eingetragene Begleitperson anwesend sein muss. Dies teilte der TÜV Süd in einer aktuellen Meldung mit. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, gelte nicht für die Führerscheinklassen, die man mit dem Autoführerschein automatisch miterwirbt. (ds)
Führerschein mit 17 gilt auch für Mopeds, Quads und Traktoren
TÜV: Fahren auch ohne eingetragene Begleitperson erlaubt