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Rechtsgutachten zur Datenfreigabe: Automobilhersteller als Kartellrechtsbrecher?

23.10.2009 07:16 Uhr
Rechtsgutachten zur Datenfreigabe: Automobilhersteller als Kartellrechtsbrecher?
Zur Herausgabepraxis von technischen Informationen sollen die Fahrzeughersteller Stellung nehmen.
© Foto: Archiv/asp-Montage

Die Automobilhersteller missbrauchen mit ihrer Datenfreigabepraxis ihre marktbeherrschende Stellung. Zu diesem Ergebnis kommt die Rechtsanwaltskanzlei Osborne Clarke in einem Gutachten, das sie im Auftrag von rund 50 Unternehmen des freien Teilemarkts angefertigt hat.

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In diesen Tagen haben alle im europäischen Markt tätigen Automobilhersteller Rechtsgutachten in ihrer Eingangspost vorgefunden. Urheber dieses Gutachtens ist die Rechtsanwaltskanzlei Osborne Clarke in Köln. Sie hat im Auftrag von rund 50 Unternehmen des freien Teilemarkts, darunter Teilehändler, Teilehersteller und Datenpublisher, untersucht, ob die Datenfreigabepraxis der Automobilhersteller gegen kartellrechtliche Bestimmungen verstößt. Im Detail geht es um die Herausgabe von so genannten Rohdaten. Das sind nach geltender Definition die Relationsdaten zwischen den VIN (Vehicle Identification Number = Fahrzeug-Identifizierungsnummer) und den diesen zugeordneten Originalersatzteil-Nummern. Ohne diese Relationen sei es nicht möglich, zu wissen, welche Teile und Komponenten welches Teileherstellers exakt in einem Fahrzeug verbaut sind. Osborne Clarke kommt im Kern des Gutachtens zu dem Ergebnis, dass die Nichtherausgabe dieser Daten nach Art. 82 EG-Vertrag und § 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als kartellrechtswidrig einzustufen ist, weil die Automobilhersteller durch die Nichtherausgabe ihres "Herrschaftswissens" ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen. Und das ganz offensichtlich mit einem konkreten Geschäftsinteresse. Denn Automobilhersteller werben gerade bei freien Werkstätten immer stärker damit , dass aus ihren eigenen Ersatzteilkatalogen heraus eine zweifelsfreie Teileidentifikation möglich sei, inklusive der Möglichkeit zur Teiledirektbestellung. Stellungnahme bis zum 20. November "Ein Ersatzteil ist erst dann ein verkaufbares Produkt, wenn ich dafür genaue Bestimmunangaben machen kann", hielt Markus Sacré in seinem Vortrag beim GVA-Kongress fest. Und genau damit tun sich die Verkäufer im freien Reparaturmarkt immer schwerer. Freier Teilehandel und Teileindustrie leiden zunehmend unter der relativ ungenauen Zuordnungsmöglichkeiten durch die VIN. Weil die Relationen zu den OE-Teilen fehlen, ist eine eindeutige Teileidentifizierung über die Teilekataloge des freien Markts zunehmend erschwert. Teilehändler sind häufig gezwungen, drei oder vier unterschiedliche Versionen eines Teils an ihre Werkstattkunden zu liefern, um den Reparaturfortgang nicht zu verzögern. Osborne Clarke hat alle Automobilhersteller im Namen ihrer Mandanten um Stellungnahme bis zum 20. November 2009 gebeten. Darin sollen sie auch erklären, ob sie grundsätzlich bereit sind, Rohdaten gegen ein angemessenes Entgelt zur elektronischen Weiterverarbeitung zur Verfügung zu stellen. Sollte die angestrebte einvernehmliche Lösung scheitern, gilt es als wahrscheinlich, dass die von den Kölner Anwälten vertretenen Mandanten vor einem europäischen Gericht Klage wegen Verstoßes gegen Kartellrecht anstrengen werden. (fs)

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