Für Wohnwagengespanne, die auf der Autobahn 100 km/h fahren möchten, gibt es neue Regelungen der Gewichtsverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. Zudem seien die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst worden, teilte der TÜV Nord mit.
Voraussetzung für die neue Regelung sei ein Vermerk über die Tempo-100-Eignung in einer Kfz-Anhänger-Kombination in Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung. Ohne eine derartige Eintragung müsse das Gespann bei einer Sonderabnahme auf seinen sicherheitstechnischen Zustand geprüft werden. Erst danach bekomme der Halter eine "Tempo-100-Plakette" bei der Zulassungsstelle.
Zu den Änderungen zählt laut TÜV, dass die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug entfällt und am Zugfahrzeug keine "Tempo-100-Plakette" mehr angebracht sein muss. Außerdem sei zu beachten, dass die einzuhaltenden Massenverhältnisse für bestimmte Kombinationen erhöht wurden. Für Kombinationen aus Pkw, Wohnmobilen oder Kraftomnibussen mit Anhängern betrage die zulässige Höchstgeschwindigkeit dann 100 km/h, wenn das Zugfahrzeug mit ABS oder ABV ausgestattet ist.
Zudem müssten die Achsen und Radbremsen des Anhängers für Tempo 100 ausgelegt sein. Die Anhängerbereifung müsse jünger als sechs Jahre sein und mindestens den Geschwindigkeitsindex "L" aufweisen. Außerdem ist der Anhänger laut Überwachungsverein so zu belasten, dass die maximal zulässige Stützlast erreicht wird. So würde das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert. (ab)