In einigen europäischen Ländern herrscht im Gegensatz zu Deutschland Winterreifenpflicht. Darauf what der TÜV Rheinland heute erneut hingewiesen. So herrsche in Österreich keine generelle Winterreifenpflicht, auf stark verschneiten Bergstraßen könne sie aber durch das Schild "Durchfahrtsverbot" mit dem Zusatz "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung" angeordnet werden. Dies gelte auch für Allradfahrzeuge. Das Weiterfahren sei dann nur mit Winterpneus oder mit Schneeketten gestattet.
In der Schweiz seien Winterreifen ebenfalls nicht generell vorgeschrieben – bei Unfällen mit Sommerreifen drohe jedoch eine Mithaftung. In Frankreich und Italien könnten die Behörden je nach Wetterlage für bestimmte Strecken Winterreifen oder Schneeketten anordnen. Entsprechende Hinweisschilder seien vorhanden. In Slowenien müssten in der Zeit vom 15. November bis zum 15. März Winterpneus montiert sein.
In Finnland bestehe vom 1. Dezember bis Ende Februar Winterreifenpflicht. Verstöße bestrafen die Behörden mit Bußgeldern ab 75 Euro (abhängig vom Nettoeinkommen). In Schweden, Norwegen und Dänemark seien Winterreifen für ausländische Autos zwar nicht vorgeschrieben, aber dringend erforderlich, da viele Straßen nicht gestreut würden. In Norwegen seien Autofahrer verpflichtet, ihre Fahrzeuge "der Witterung angemessen zu bereifen" und gegebenenfalls Schneeketten mitzuführen
In Estland und Lettland herrsche vom 1. Dezember bis Ende Februar Winterreifenpflicht. Dieser Zeitraum kann aber in Estland je nach Wetterlage nach vorne oder hinten verlegt werden. In Litauen sind Winterreifen in der Zeit von 1. November bis 1. April vorgeschrieben. In Polen und Tschechien sind Winterreifen nicht verpflichtend, jedoch empfehlenswert. In Ungarn müssen Autofahrer im Winter stets Schneeketten mitführen. Urlaubern ohne Ketten im Auto können die Grenzer die Einreise verweigern. (san)