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Lichteinstellung: Baumusterzulassung neu geregelt

22.10.2020 11:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Lichteinstellung: Baumusterzulassung neu geregelt
Die neu gefasste Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräten (SEP) wurde veröffentlicht.
© Foto: Capelec

Die neue Richtlinie Nr. 136 für die Prüfung von Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräten (SEP) wurde im Verkehrsblatt veröffentlicht.

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Im Verkehrsblatt 17/2020 wurde die neu gefasste Richtlinie Nr. 136 für die Prüfung von Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräten (SEP) veröffentlicht. Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an die Baumusterzulassung von SEP und ersetzt die "alte" Richtlinie, die noch aus dem Jahr 1981 stammt. Thomas Sieber, Technischer Leiter der Überwachungsorganisation bei der TÜV SÜD Auto Service GmbH, begrüßt die Neuregelung ausdrücklich: "Mit der neugefassten Richtlinie wird die Bauartzulassung endlich an den technischen Fortschritt im Bereich der Scheinwerfer-Einstell-Prüftechnik angepasst. Die Neureglung war längst überfällig." In der Richtlinie werden neben den baulichen Anforderungen an Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräte auch technische Anforderungen an die Prüfeinrichtungen formuliert. Als Besonderheit enthält die Richtlinie unter Punkt 7.9 Vorgaben für die Baumusterfreigabe von Geräten, die mit einem System zum Ausgleich der Ebenheitsabweichungen der Fahrzeugaufstellfläche ausgestattet sind. Grundsätzlich wird damit die Möglichkeit eröffnet, die Zulassung solcher selbstnivellierenden Geräte für Unebenheiten der Fahrzeugaufstellfläche zu erlangen. Dafür ist aber die Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der Bundesländer erforderlich. (asp)

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