-- Anzeige --

BGH-Urteil: Streit um zwei Unfallschäden an einem Karosserieteil

09.06.2009 08:33 Uhr
BGH-Urteil: Streit um zwei Unfallschäden an einem Karosserieteil
Obwohl das beschädigte Teil bereits repariert wurde, darf ein Kunde von einem Waschanlagenbetreiber Schadensersatz verlangen.
© Foto: ddp / Thomas Lohnes

Auch wenn der Schaden durch die Reparatur eines weiteren, späteren Unfallschadens am gleichen Karosserieteil mit beseitigt wurde, kann ein Kunde Ersatz für die fiktiven Kosten der Reparatur am Erstschaden verlangen. Darauf hat der ZDK hingewiesen.

-- Anzeige --

Ein Kunde kann die fiktiven Kosten für die Reparatur seines Pkw auch dann verlangen, wenn der Schaden durch die Reparatur eines weiteren, späteren Unfallschadens mit beseitigt wurde. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH; Az.: VII ZR 88/08) hat jetzt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hingewiesen. Im konkreten Fall waren nacheinander am gleichen Karosserieteil zwei Unfallschäden aufgetreten. Der zweite Schaden war bereits durch die Versicherung gezahlt worden, streitig war der erste Schaden. Der Sachverhalt: In einer Waschanlage wurde die Frontschürze des Pkw stark beschädigt. Nach Klageerhebung gegen den Waschanlagenbetreiber verursachte die Ehefrau des Klägers einen Auffahrunfall, durch den dasselbe Teil vollständig funktionsunfähig wurde. Die Kaskoversicherung des Klägers zahlte den kompletten Schaden. Trotzdem erkannten die Richter dem Kunden einen Anspruch auf die fiktiven Reparaturkosten für den Erstschaden zu, wenn wie im konkreten Fall der Pkw bei einem späteren Unfall am gleichen Karosserieteil zusätzlich beschädigt worden ist, die Reparatur des Zweitschadens zwangsläufig den ersten beseitigt hat und der Kaskoversicherer die Kosten für den späteren Schaden vollständig erstattet hat. Begründung: Versicherer und Waschanlagenbetreiber sind keine Gesamtschuldner. Die Versicherungsleistung, die der Kläger wegen des Auffahrunfalls erhalten habe, sei ihm zum einen nicht im Zusammenhang mit dem Schadensereignis aus der Waschanlage zugeflossen. Zum anderen habe er sie durch die Zahlung der Versicherungsprämien selbst "erkauft", was dem Schädiger nicht zugute kommen könne. Dispositionsfreiheit Der Anspruch sei auch nicht deshalb entfallen, weil die Herstellung nunmehr unmöglich und der Schaden auf Kosten eines Dritten ohne jede Belastung des Geschädigten beseitigt worden sei. Dem Geschädigten stehe es aufgrund seiner Dispositionsfreiheit grundsätzlich frei, ob er den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag nach dessen Zahlung wirklich diesem Zweck zuführen oder anderweitig verwenden wolle. In der Urteilsbegründung heißt es weiter: "Geht man entgegen dem Ansatz des Berufungsgerichts davon aus, dass der Unfall (...) den in der Waschanlage entstandenen Schaden nicht (nur) erweitert hat, sondern dass (auch) ein neuer, eigenständiger und abtrennbarer Schaden unabhängig von dem Erstschaden entstanden ist, wäre nicht anders zu entscheiden. Der Versicherer wäre nur für die durch den Unfall (...) verursachte Erhöhung der Reparaturkosten einstandspflichtig. Die Haftung der Beklagten für den Erstschaden würde dadurch in keiner Weise tangiert." (ng)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.