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Rückruf: Nissan X-Trail muss in die Werkstatt

29.09.2008 16:00 Uhr
Rückruf: Nissan X-Trail muss in die Werkstatt
X-Trail von Nissan: Anhänger-Warnblinkanlage funktioniert bei ausgeschalteter Zündung nicht.
© Foto: asp

Beim Nissan X-Trail mit nachgerüsteter Anhängekupplung funktioniert die Warnblinkanlage am Anhänger bei ausgeschalteter Zündung nicht. Der Importeur ruft 4.538 Fahrzeuge zurück.

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Beim Nissan X-Trail mit nachgerüsteter Anhängekupplung funktioniert die Warnblinkanlage am Anhänger bei ausgeschalteter Zündung nicht. Der Importeur ruft 4.538 Fahrzeuge zurück. Um diejenigen Fahrzeuge zu identifizieren, die mit einer Anhängekupplung ausgerüstet wurden, muss Nissan Deutschland 4.538 X-Trail (Baureihe T31) eines bestimmten FIN-Bereichs zurückrufen. Bei den zwischen 7. März 2007 und 8. April 2008 gebauten Fahrzeugen besteht die Gefahr, dass bei ausgeschalteter Zündung die Warnblinkanlage am Anhänger nicht funktioniert und damit das Fahrzeuggespann im Pannenfall nicht ordnungsgemäß gesichert werden kann. Nach der Prüfung des Elektrosatzes der Anhängekupplung werden ggf. Kabelsatz und Steckdose erneuert, wozu der Importeur 0,7 Stunden einplant. (pd)
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