Diesel-Autos mit Automatikgetriebe und Turbolader können nicht an den Händler zurückgegeben werden, weil sie verzögert anfahren. Das Münchner Landgericht wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Klage eines Fahrzeughalters ab, der seinen Leasingvertrag auflösen wollte und dem Hersteller arglistige Täuschung unterstellte (Az: 29 O 6962/07). Ein Münchner Rechtsanwalt hatte einen PS-starken Wagen mit Dieselmotor und Turbolader geleast, der nach Angaben des Landgerichts etwa eine halbe Sekunde verzögert anfuhr. Dieses "Turboloch" entspreche nach Aussage eines Gerichtssachverständigen dem Stand der Technik und sei seit 30 Jahren eine bekannte Schwäche bei Automatikgetrieben, argumentierte das Gericht. Die Richter konnten daher keine Täuschung des Klägers erkennen. (dpa)
Urteil: "Turboloch" bei Automatik-Auto ist kein Mangel
Das Münchner Landgericht wies am Mittwoch die Klage eines Anwalts zurück, der das verzögerte Anfahren seines Automatik-Fahrzeugs mit Turbolader monierte. Der Kläger unterstellte seinem Händler arglistige Täuschung.