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Markenrecht: BGH bremst Ferrari

07.11.2005 11:40 Uhr

Sportwagenhersteller verliert Prozess um "unerlaubte Rufausbeutung" gegen Jägermeister

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Der Sportwagenhersteller Ferrari ist mit einer Klage wegen "unerlaubter Rufausbeutung" vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. In dem behandelten Rechtsstreit hatte die Zeitschrift "TV Spielfilm" zusammen mit dem Kräuterlikör-Hersteller Jägermeister bei einem Preisausschreiben einen Ferrari-Sportwagen vom Typ M GTA ausgelobt. Da auf einem Foto in dem Magazin die Motorhaube des Autos mit einem Jägermeister-Emblem versehen war, hatte der Sportwagenhersteller wegen Verletzung seiner Markenrechte geklagt. Der BGH hat in dem am Freitag veröffentlichten Urteil (AZ: I ZR 29/03) Ansprüche des Autoherstellers aus dem Markengesetz abgelehnt. Die Markenrechte seien durch den Verkauf des Fahrzeugs an Jägermeister abgegolten. Nach Auffassung der Karlsruher Richter berührt die Auslobung einer fremden Ware in einem Gewinnspiel allein noch kein berechtigtes Interesse des Markeninhabers. Auch sei die Herkunfts- und Garantiefunktion der Marke in keiner Weise beeinträchtigt worden. Weder die Werbeanzeige noch das Emblem auf dem Fahrzeug vermittelten dem Verbraucher den Eindruck eines gemeinsamen Sponsorings – oder eine vertragliche Beziehung zwischen Ferrari und den Ausrichtern des Preisrätsels. (dpa)

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