Kurzfassung
Nicht erst in der Ausbildung, sondern auch schon im Vorfeld bietet die Bundesagentur für Arbeit Förderprogramme für Jugendliche. Auch Azubis, deren Betrieb wegen Corona schließen muss, finden Hilfe bei der BA.
Aufgrund der Corona-Pandemie stehen viele der über 400.000 Ausbildungsbetriebe in Deutschland vor großen Herausforderungen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) rechnet in diesem Ausbildungsjahr mit weniger abgeschlossenen Ausbildungsverträgen und mehr unversorgten Bewerbern. Der Arbeitgeber-Service (AG-S) der BA unterstützt Arbeitgeber bei der Vermittlung passender Bewerber zur Besetzung von Ausbildungsstellen. Erforderlich ist dafür, dass dem AG-S ein entsprechender Vermittlungsauftrag erteilt wird. Die BA bietet verschiedene Fördermöglichkeiten für Unternehmen sowie für Auszubildende und Ausbildungssuchende an. Auch Migranten können die Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Hilfe für Bewerber
Die BA bietet zur Unterstützung der dualen Berufsausbildung die Produkte "Ausbildungsbegleitende Hilfen" (abH) und "Assistierte Ausbildung" (AsA) an. Bei den abH handelt es sich um Maßnahmen, die Bewerbern mit besonderer Hilfebedürftigkeit die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ermöglichen sollen. Hierzu gehören Maßnahmen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, von Kenntnissen und Fähigkeiten sowie zur sozialpädagogischen Begleitung. Dem Betrieb entstehen dabei keine Kosten. Ausbildungsbegleitende Hilfen werden grundsätzlich außerhalb der betrieblichen Ausbildungs-/ Qualifizierungszeit durchgeführt. Den Unternehmen entsteht kein Mehraufwand, da sie die mit der Organisierung von Stütz- und Förderunterricht verbundenen Tätigkeiten an Dritte (Bildungsträger) abgegeben können.
Wege zum Abschluss
Im Rahmen der "Assistierten Ausbildung" (AsA) unterstützt die BA förderungsberechtigte Bewerber und deren Ausbildungsbetriebe in der ausbildungsbegleitenden Phase der AsA durch Maßnahmen mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung. Die AsA kann auch eine vorgeschaltete, ausbildungsvorbereitende Phase enthalten. Hier werden Bewerber auf die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung vorbereitet oder bei der Suche nach einer betrieblichen Ausbildungsstelle unterstützt.
In der ausbildungsbegleitenden Phase bietet das BA Maßnahmen beispielsweise zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten oder zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten. Die Unterstützung wird mit dem Ausbildungsbetrieb abgestimmt und muss über die Vermittlung betriebs- und ausbildungsüblicher Inhalte hinausgehen. Unternehmen können bei der Durchführung der Berufsausbildung bei administrativen und organisatorischen Aufgaben sowie der Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses durch von der Agentur für Arbeit beauftragte Bildungsträger unterstützt werden. Auch dieses Förderprogramm ist für Unternehmen und Auszubildende kostenfrei.
Hilfen zur Berufsvorbereitung
Darüber hinaus bietet das BA Aktivierungsmaßnahmen zur Erlangung der Ausbildungsreife, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) zum Finden der passenden Ausbildungsstelle oder aber die Möglichkeit einer Einstiegsqualifizierung (EQ) im Rahmen eines bezahlten Praktikums im zukünftigen Ausbildungsbetrieb. Arbeitgeber können hierbei einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung erhalten. Das Praktikum dauert zwischen sechs und zwölf Monaten. Auch Migranten können, sofern ihnen eine Ausbildung bzw. Erwerbstätigkeit erlaubt ist, auf diese Fördermittel zugreifen.
Arbeitgeber, deren Ausbildungsstellen mit inländischen Bewerbern nicht besetzt werden können, werden zur Einstellung ausländischer Bewerber (EU und Drittstaaten) beraten und bei der Suche und Auswahl unterstützt. Darüber hinaus berät der AG-S zur Gestaltung von Ausbildungsplätzen und modernen Ausbildungsbedingungen, um die Attraktivität der Ausbildungsbetriebe und der Ausbildungs-Stellenangebote zu erhöhen, das Interesse Jugendlicher an einer betrieblichen Ausbildung zu fördern und die Anzahl interessierter Bewerber/-innen zu steigern.
Aufgrund der Corona-Pandemie stehen viele der über 400.000 Ausbildungsbetriebe in Deutschland vor großen Herausforderungen. Unternehmen, die in wirtschaftliche Schieflage geraten, könnten gezwungen sein, für ihre Auszubildenden Kurzarbeit anzumelden oder im schlimmsten Fall Ausbildungsverhältnisse zu kündigen.
Hilfen in der Corona-Krise
Kann ein Betrieb die Ausbildung nicht fortsetzen, besteht die Möglichkeit, dass Teile der Ausbildung in einem Verbundbetrieb oder in einer überbetrieblichen Einrichtung stattfinden, sofern diese wieder öffnen können. Manche Auszubildende, genau wie Schülerinnen und Schüler, werden auch digitale Angebote nutzen, um die Ausbildung fortzusetzen, Lerninhalte zu verinnerlichen und um sich auf verschobene Abschlussprüfungen vorzubereiten. Für Auszubildende, deren Ausbildungsbetrieb Insolvenz anmelden musste, wurden bereits von einigen Bundesländern Landesprogramme für die Übernahme von "Insolvenzlehrlingen" geschaffen. Sofern eine Vermittlung in eine andere Berufsausbildung nicht möglich sein sollte, kommt auch die Fortsetzung der Berufsausbildung im Rahmen einer außerbetrieblichen Berufsausbildung in Betracht.
Wenn die Ausbildung in einem Betrieb aufgrund einer Corona-bedingten Insolvenz nicht fortgesetzt werden kann, unterstützt die Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber-Service und den Kammern dabei, diese Auszubildenden in Betriebe zu vermitteln, in denen sie ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich beenden können.
Serie Mitarbeiter finden Teil 4
Teil 1: asp 2/2020So finden Betriebe neue MitarbeiterTeil 2: asp 3/2020So hält man Mitarbeiter im BetriebTeil 3: asp 4/2020Azubis finden - so spricht man junge Leute anTeil 4: asp 5/2020Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten
Folgende Punkte sprechen dafür, dass die Voraussetzungen für ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) gegeben sind:- schlechte Schulnoten,- glaubhaft dargelegte Prüfungsängste,- erhebliche Probleme bei der Aneignung von Ausbildungsinhalten im Betrieb,- Probleme mit dem Ausbildungspersonal, anderen Auszubildenden oder anderen Personen in der Berufsschule und im Betrieb mit Auswirkung auf den Ausbildungsverlauf,- erhebliche Probleme im sozialen Umfeld mit Auswirkung auf den Ausbildungsverlauf.Die Maßnahme "Assistierte Ausbildung (AsA)" richtet sich an Bewerber, die- lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind,- i. d. R. ohne berufliche Erstausbildung sind,- die Ausbildungsreife und Berufseignung besitzen,- nicht vollzeitschulpflichtig sind,- i. d. R. unter 25 Jahre alt sind,- wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung in einem Betrieb nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können.