Im Wahljahr plant die Große Koalition weitere Schritte zur Konjunkturbelebung. Die Wirtschaft soll durch Änderungen im Steuerrecht um drei Milliarden Euro entlastet werden, meldete die Frankfurter Rundschau am Montag. Ein wichtiger Eckpfeiler soll in der Ausweitung der Ist-Besteuerung liegen. Im Gegensatz zur so genannten Soll-Besteuerung muss die Umsatzsteuer in diesem Fall erst nach Zahlung des Kunden ans Finanzamt abgeführt werden. Weil in der Krise viele Handwerker und Mittelständler auf unbezahlten Rechnungen sitzen blieben, hätten verschiedene Verbände diese Liquiditätshilfe gefordert, schrieb das Blatt. Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe hat die geplante Umsatzsteuerreform in einer Mitteilung als "eine wirkungsvolle Entlastung" bezeichnet. Von der angedachten Neuregelung profitieren Betriebe mit einem Umsatzvolumen von bis zu 500.000 Euro. Bislang galt die Ist-Besteuerung nur für Unternehmen mit bis zu 250 000 Euro Umsatz. Vor allem für kleinere Servicebetriebe in der Automobilwirtschaft sei die Regelung "ein wichtiger Schritt in wirtschaftlich schwieriger Zeit", so der ZDK. (msh)
Umsatzsteuer: Kleine Betriebe profitieren von geplanter Neuregelung
Die Regierung will Medienangaben zufolge kleinere Unternehmen entlasten. So soll die Ist-Besteuerung ausgeweitet werden. Der ZDK begrüßt die geplante Neuregelung.