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Meister-Weiterbildung: Insgesamt mehr BAföG-Leistungen

04.07.2012 16:15 Uhr
Meister-Weiterbildung: Insgesamt mehr BAföG-Leistungen
60 Prozent der Meisterkursteilnehmer wählen die Vollzeitausbildung. Da die Teilnehmer dabei auf bisherige Einkünfte komplett verzichten, erhalten sie höhere Leistungen
© Foto: asp

Im Jahr 2011 stiegen die Förderleistungen für angehende Meister bundesweit und branchenübergreifend auf fast 540 Millionen Euro. Die angehenden Meister setzen insbesondere auf die höher geförderte Vollzeitausbildung.

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Weiterbildungswillige haben die Möglichkeit, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz  (BAföG) zu beantragen. Nach der Bewilligung erhalten Teilnehmer von Bildungsmaßnahmen Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt. Empfängern von "Meister-BAföG" standen im vergangenen Jahr insgesamt 539 Millionen Euro an Förderleistungen zur Verfügung.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) war das eine Zunahme um vier Prozent. Insgesamt erhielten über alle Branchen verteilt rund 166.000 Meisterschüler BAföG-Leistungen. Die Zahl der geförderten Personen blieb im Vergleich zu 2011 nahezu konstant. Von den Förderleistungen des Jahres 2011 entfielen rund 365 Millionen Euro auf Darlehen und 174 Millionen Euro auf Zuschüsse.

Knapp 40 Prozent davon nahmen an einer Vollzeitfortbildung teil, etwa 60 Prozent der Geförderten bildeten sich in Teilzeitunterricht fort. Gegenüber 2010 stieg die Zahl der geförderten Personen in Vollzeitausbildung um drei Prozent, während die Zahl der Geförderten in Teilzeit um knapp zwei Prozent zurückging, hieß es in einer Pressemitteilung. Der Anstieg  der Förderleistungen  erklärt sich aus der höheren Förderung der Vollzeit-Meisterschüler. Eine Aufteilung nach einzelnen Branchen gibt es nach Angaben von Destatis nicht.

29 Prozent Meister des Handwerks

Jede zweite Fortbildung (50 Prozent) wurde nach dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt. Hierunter fallen zum Beispiel Fachwirte, Techniker und Industriemeister. Rund 29 Prozent entschieden sich für eine Fortbildung nach der Handwerksordnung, beispielsweise als Kraftfahrzeugtechnikermeister. Rund 16 Prozent absolvierten eine Fortbildung nach landesrechtlichen Regelungen, zum Beispiel als Fachkrankenpfleger. (msh)

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