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Finanztipp: Günstiges Anlegerurteil

13.02.2012 11:42 Uhr
Provisionen bei der Vermittlung von Finanzprodukten Dritter müssen von Banken offengelegt werden.
© Foto: Fotolia / Gina Sanders

Banken müssen ihre Provisionen bei der Vermittlung von Finanzprodukten Dritter offenlegen. Betriebe sollten Institute gegebenenfalls an diese Verpflichtung erinnern.

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Das Thema bankseitig verschwiegener Provisionen beschäftigt offenbar zunehmend die Gerichte. Meist geht es dabei um Fonds bzw. um Beteiligungen, die vor allem Verantwortlichen von Klein- und Mittelbetrieben gern angeboten werden. So hat nun das Landgericht Berlin ein Kreditinstitut dazu verurteilt, einen Fondskauf rückgängig zu machen und den Anleger wieder auszuzahlen. Dieser bezahlte eine Provision, die der Fondsanbieter seinerseits an die Bank zurückbuchte. Darüber hinaus hat die Bank nicht über die Höhe ihrer Provision und über ihr beträchtliches Verdienstinteresse bei dieser Fondsvermittlung aufgeklärt. Nach Ansicht der Richter hat die Bank ihre Beratungspflicht verletzt. Betriebsinhaber, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, sollten sich die Details dieses Urteils einmal näher ansehen und gegebenenfalls mit Hilfe eines Fachanwalts über Konsequenzen nachdenken (AZ: 38 O 16/ 11). (Michael Vetter)

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