Finanztipp: Gefährlicher Kreditverkauf

14.07.2008 12:08 Uhr
Betriebsinhaber sollten mit dem Gläubiger über ein Abtretungsverbot als Bestandteil des Kreditvertrages diskutieren.

Betriebsinhaber sollten bei einem zu erwartenden Weiterverkauf schnell reagieren und sich von einem Anwalt über ein mögliches Abtretungsverbot beraten lassen.

Wer bei seinem Bankinstitut einen Kredit in Anspruch nimmt, muss damit rechnen, den Betrag plötzlich einem fremden Finanzinvestor zu schulden. Bei derartigen Kreditverkäufen spielen vor allem Immobiliendarlehen eine große Rolle. Die Folgen eines Kreditverkaufs an einen für den Bankkunden unbekannten Investor können äußerst unangenehm sein, wenn Kredite zum Ablauf der nächsten Zinsbindung gekündigt werden oder wenn der neue Gläubiger vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten des Kreditnehmers ebenfalls zu einer Kündigung nutzt. Da der Weiterverkauf von Krediten zumindest grundsätzlich rechtmäßig ist (BGH-Az.: XI ZR 195/ 05), sollten Betriebsinhaber schnell reagieren und sich bei einem zu erwartenden Weiterverkauf von einem Anwalt beraten lassen. Dabei sollte auch über ein mögliches Abtretungsverbot als Bestandteil des Kreditvertrages diskutiert werden. (Michael Vetter)

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