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Bosch Car Service

15.01.2001 09:17 Uhr

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Bosch Car Service ist die Nachfolgeorganisation der Bosch-Dienste. Von den ehemals 650 Bosch-Diensten arbeiteten Ende 2000 rund 600 Betriebe unter dem neuen Label Car Service. Das System in Verantwortung der Abteilung Kraftfahrzeughandel der Robert Bosch GmbH, wird auch über die Bosch-Großhändler angeboten. Bosch Car Service stellt als Franchisesystem an seine Partner vergleichsweise hohe Anforderungen. Das gilt sowohl für die technische und personelle Ausstattung als auch für Lage und Erscheinungsbild des Bertriebsgeländes. Mit Car Service hat die Robert Bosch GmbH sich vom Spezialistenimage der Bosch-Dienste verabschiedet. Car Service ist als Full-Service-System angelegt, dass sich um alle technischen und Dienstleistungsbereiche rund um das Fahrzeug kümmert. Zu den Grundleistungen, die im Basispreis enthalten sind, gehört das Nutzungsrecht des Marke Bosch Service und die Nutzung der damit verbundenen Gestaltungselemente. Betriebe erhalten außerdem regelmäßig kaufmännische Beratung durch die BS-Betriebsberater und die Möglichkeit zu Betriebsvergleichen. Für die Partner initiiert die Zentrale geeignete überregionale Werbeauftritte in unterschiedlichsten Medien. Für regionale Werbeaktivitäten der Partner entwirft die Zentrale regelmäßig Werbefolder, die den Partnern zum Selbstkostenpreis überlassen werden. Zur technischen Unterstützung haben die Partner Zugriff auf die Bosch-eigene Technik-Hotline, die bei der Bosch-Kundendienstschule in Wernau angesiedelt ist. Die Nutzung der Bosch-EDV-Systeme für den kaufmännischen und technischen Bereich ist genauso wie die Umsetzung des Außengestaltungskonzepts Pflicht. Car Service-Partner müssen über mindestens zwei Mitarbeiter und drei Pkw-Arbeitsplätze in der Werkstatt verfügen. Mindestausstattung bei der Werkstattausrüstung sind Bremsenprüfstand, Motortester, Diagnosegerät, AU-Tester sowie zwei Hebebühnen. Bei Neuanschaffung ist der Kauf von Bosch-Geräten hierbei vorgeschrieben. Außerdem sollen die Partner ihren Teilebedarf weitgehend über den Bosch-Großhandel decken. Als Mindestabnahmemenge sind pro Jahr 70.000 Mark definiert. Die laufenden Systemgebühren richten sich nach der Umsatzgröße eines Betriebs. Bei einer Umsatzgröße von rund einer Mio. Mark beläuft sich die jährliche Franchisegebühr auf knapp 12.000 Mark. Dabei unterteilt sich die Gebühr in einen Basispreis und die Mindestabnahme. Die Mindestabnahme bezeichnet Zusatzleistungen aus dem Bosch-Angebot, die die Partner nach eigenem Ermessen und Bedarf wählen können. Dazu gehören unter anderem umfangreiche technische und kaufmännische Schulungsangebote, Leistungen für Werbung oder Garantieangebote für Endkunden. Im Gebührensystem ist ein Bonussystem integriert, bei dem die Partner für das Erreichen bestimmter vordefinierter Ziele entsprechende Bonuspunkte verrechnet bekommen. Die Partner haben über verschiedene Ausschüsse die Möglichkeit zur Mitbestimmung im System. Neben dem Strategieausschuss als direktem Nachfolger des Bosch-Beirats existieren noch drei Fachausschüsse für Werbung und Marketing, EDV und Technik. Anschrift der Systemzentrale: Robert Bosch GmbH Bosch-Partner-System Greschbachstr. 3 76229 Karlsruhe Tel. 07 21 / 9 42 – 18 07 E-Mail: infobps@de.bosch.com http://www.bosch-partner-system.de Ansprechpartner für Werkstätten: Selvan Ili Tel. 07 21 / 9 42 – 18 12 E-Mail: infobps@de.bosch.com
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