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Urteil: Kein Fahrverbot bei Existenzgefährdung

11.04.2011 12:28 Uhr
Urteil: Kein Fahrverbot bei Existenzgefährdung
OLG Bamberg: Ein Schreiben des Arbeitgebers mit einer Kündigungsandrohung kann ausreichen, um dem Betroffenen ein drohendes Fahrverbot zu ersparen.
© Foto: Imago / McPhoto

Ein Schreiben des Arbeitgebers mit einer Kündigungsandrohung kann ausreichen, um dem Betroffenen ein drohendes Fahrverbot zu ersparen. Das hat das OLG Bamberg entschieden.

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Die Gerichte legen unterschiedlich strenge Maßstäbe an, wenn es um die Umwandlung eines Regelfahrverbots in eine höhere Geldbuße geht. Das zeigt eine Vielzahl von Entscheidungen in diesem Bereich. Der ADAC berichtet über ein aktuelles Urteil des OLG Bamberg (Az.: 3 Ss OWi 2/2011), wonach jedoch schon ein Schreiben des Arbeitgebers mit einer Kündigungsandrohung ausreichen kann, um dem Betroffenen ein drohendes Fahrverbot zu ersparen. In dem vorliegenden Fall hatte der Außendienstmitarbeiter einer Landmaschinenfirma bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h einen ungenügenden Sicherheitsabstand eingehalten. Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldbuße von 240 Euro und zu einem Monat Fahrverbot. Um das Fahrverbot abzuwenden, hatte der Anwalt des Betroffenen ein Arbeitgeberschreiben vorgelegt, in dem dieser seinem Mitarbeiter die Kündigung androhte, wenn er auch nur einen Monat nicht fahren dürfe. Das Amtsgericht hielt dieses Schreiben allein für nicht ausreichend. Dies sah das Oberlandesgericht Bamberg auf die Rechtsbeschwerde des Außendienstmitarbeiters anders: Es betonte, dass Arbeitgeberschreiben grundsätzlich alleine ausreichen können, um eine Existenzgefährdung nachzuweisen. Wenn das Amtsgericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Bescheinigung gehabt hätte, hätte es unter Umständen den Arbeitgeber persönlich als Zeugen laden und befragen müssen. Daher wurde die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen. (asp)
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