Der Kältemittel-Streit zwischen Daimler und Frankreich wird zur Bürokratie-Schlacht. Nachdem der Autobauer wegen eines Gerichtsurteils vom Donnerstag auf ein baldiges Ende des Zulassungsstopps seiner Kompaktmodelle gesetzt hatte (wir berichteten), kündigte die Regierung in Paris am Freitag eine Fortsetzung der Blockade an.
Man werde auf die Kritik des Gerichts reagieren und eine entsprechende EU-Schutzklausel regelgerecht anwenden, wodurch die Zulassung von Daimlers Modellen der A-, B- und CLA-Klasse weiterhin untersagt bleibe, teilte das französische Umweltministerium mit. Ein Daimler-Sprecher nannte die Begründung für den Schritt "nicht nachvollziehbar". Man werde nun die erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten.
In der betreffenden Schutzklausel, die Teil einer EU-Richtlinie ist, heißt es u.a., ein EU-Staat könne die Zulassung von Fahrzeugen für bis zu sechs Monate untersagen, wenn diese "ein erhebliches Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen oder die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ernsthaft gefährden". In einem solchen Fall müsse das Land umgehend dem Hersteller, der EU-Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten die Gründe für seine Entscheidung mitteilen.
Aus Daimler-Sicht könne die Schutzklausel mit den Argumenten Gesundheits- oder Umweltschutz in diesem Fall aber nicht greifen. "Denn in Europa sind nahezu alle Bestands- und Neufahrzeuge mit dem bewährten und sicheren Kältemittel R134a ausgerüstet und bleiben dies auch bis Ende 2016", sagte der Sprecher. Demnach könnten nicht nur Daimler-Modelle von dem Zulassungsstopp betroffen sein. (dpa)