Den bereits bestehenden 130 Kfz-Schiedsstellen sollte eine realistische Möglichkeit eingeräumt werden, sich als Verbraucherschlichtungsstelle anerkennen zu lassen. Dies bekräftigt der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VSBG-E). Die dort geforderten gesetzlichen Vorgaben für die neuen Verbraucherschlichtungsstellen würden sich unnötig personal- und kostenintensiv auswirken, hieß es.
Die gesetzlichen Voraussetzungen müssten daher auf ein angemessenes Niveau reduziert werden. "Dazu gehörten die Verhinderung überbordender Informationspflichten sowie die einseitige Belastung am Verfahren beteiligter Unternehmen", so der Verband. Außerdem kritisiert der ZDK die geplante Nichtbeteiligung der Verbraucherverbände an der Finanzierung der privaten Verbraucherschlichtungsstellen, obwohl ihnen an vielen Stellen umfassende Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte eingeräumt werden. (asp)