Als umweltpolitisch sinnvoll, jedoch im Detail verbesserungswürdig hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die geplante Reform der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung bewertet. Nach der öffentlichen Anhörung der Verbände am vergangenen Dienstag in Berlin wies ein Sprecher darauf hin, dass sowohl die bisher gültige Verordnung als auch der Änderungsentwurf teilweise unklar und auslegungsbedürftig seien. So müsse Klarheit geschaffen werden bei der Definition, wie die Verbrauchskennzeichnung als Teil der Werbebotschaft auszugestalten sei. Denn für die überwiegend kleinen und mittelständischen Betriebe im Kfz-Gewerbe sei es nicht zumutbar, dass Klarstellungen erst durch Abmahnungen und wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen geregelt würden. Darüber hinaus forderte der ZDK den Gesetzgeber auf, die Sinnhaftigkeit der wachsenden Bürokratiekosten im Kfz-Gewerbe auf europäischer Ebene zu diskutieren. Denn inzwischen seien umfangreiche Informationspflichten bei vielen Serviceleistungen im Autohaus zu erfüllen, wie etwa bei der bisherigen Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung, bei Verbraucherdarlehensverträgen, bei der Vermittlung von Versicherungsprodukten und zukünftig auch bei Fahrzeugreifen. Sie führten zu einer Papierflut, mit der das eigentliche und für den Verbraucher sinnvolle Anliegen von mehr Transparenz ins Gegenteil verkehrt würde. Die geplante Reform der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) sieht vor, dass Kaufinteressenten in den Autohäusern künftig auf einen Blick Informationen zu Verbrauch, CO2-Emissionen und Energieeffizienz der Fahrzeuge geben. Dazu werden die Hinweisschilder und und Aushänge erstmals eine farbige Energieeffizienzskala enthalten – wie sie etwa bei Kühlschränken Gang und Gäbe sind. Informationen zur Jahressteuer und zu den durchschnittlichen jährlichen Kosten für Kraftstoff oder Strom sind ebenfalls vorgesehen. (ng/rp)
Verbrauchskennzeichnung: ZDK fordert mehr Klarheit
Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe wünscht sich eine Präzisierung bei der Frage, wie die Verbrauchskennzeichnung als Teil der Werbebotschaft auszugestalten ist. Dies dürfe nicht erst durch Abmahnungen und wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen geregelt werden.