Das Fahren ohne Winterreifen kann künftig bestraft werden. Der Bundesrat stimmte gestern einer Änderung der Straßenverkehrsordnung zu, die allerdings erst Mitte 2006 in Kraft treten soll. Demnach muss ein Autofahrer, der etwa bei Glatteis mit schlechten Sommerreifen unterwegs ist und in eine Polizeikontrolle gerät, mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Wer bei winterlichem Wetter wegen schlechter Bereifung einen Stau oder gar einen Unfall verursacht, dem drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Negative Folgen für ihren Versicherungsschutz haben Sommerreifennutzer laut Verband öffentlicher Versicherer nicht zu befürchten. Die Kfz-Haftpflicht zahle auch zukünftig unabhängig davon, ob bei einem Unfall Sommer- oder Winterreifen aufgezogen sind. Eine Vollkasko-Versicherung könne – wie bisher auch schon – die Leistung nur dann verweigern, wenn sich der Fahrer grob fahrlässig verhalten habe, z.B. ohne Winterpneus ins Hochgebirge fahre. Der TÜV Süd hat anlässlich der Bundesratsentscheidung darauf hingewiesen, dass bereits jetzt schon "Wetter-Regeln" für Autofahrer gelten. So werde das Fahren mit z.B. durch Schneematsch und Salzresten verschmutzte Beleuchtungseinrichtungen mit 35 Euro bestraft. Zudem herrsche bei starkem Schneefall oder Nebel Lichtpflicht auch am Tage. Rechtliche Konsequenzen habe zudem zu erwarten, wer seine Scheiben vor Fahrtantritt nicht ausreichend vom Eis befreit. (ng)
Winterreifenverordnung tritt erst Mitte 2006 in Kraft
Länderkammer stimmt StVO-Änderung zu / Härtere Strafen auch für Drängler