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"Lebenslange Garantie": Wettbewerbszentrale mahnt Opel ab

17.08.2010 10:23 Uhr
"Lebenslange Garantie": Wettbewerbszentrale mahnt Opel ab
Slogan und Unendlich-Schleife der neuen Opel-Marketingkampagne sind der Wettbewerbszentrale ein Dorn im Auge.
© Foto: Opel

Der Verein bemängelt eine "irreführende Blickfangwerbung" bei der Kampagne für die neue Anschlussgarantie, die eigentlich nur bis zu einer Laufleistung des Fahrzeugs von 160.000 km gilt.

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Die Wettbewerbszentrale hat Opel wegen seiner aktuellen Werbekampagne für eine Pkw-Anschlussgarantie abgemahnt. In Printanzeigen sowie im Internet werde unterhalb des Slogans "lebenslange Garantie" großdimensioniert das mathematische Zeichen für "unendlich" in Form einer Schleife in den Mittelpunkt der Anzeigenkampagne gehoben. Erst in einem Sternchenhinweis werde darauf hingewiesen, dass die beworbene Garantie tatsächlich nicht "lebenslang" gelten soll, sondern bis zu einer Laufleistung des Fahrzeugs von 160.000 km. "Wir beanstanden hier eine irreführende Blickfangwerbung, weil entgegen der vollmundigen Ankündigung eine 'lebenslange' Garantie tatsächlich nicht von Opel gewährt wird", erklärte Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. Bei einer "lebenslangen" Garantie erwarte der Verbraucher, dass die Garantie greift, solange er den Wagen fährt oder fahren kann und zwar unabhängig von der Laufleistung des Wagens. "Im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass die Werbeaussage im Blickfang keine objektive Unrichtigkeit enthalten darf", so Münker weiter. Sie dürfe nicht durch einen Sternchenhinweis "aufgeklärt" oder relativiert werden. "Wir beanstanden nicht die Pkw-Anschlussgarantie als solche, die in ähnlicher Form auch von anderen Herstellern angeboten wird. Aber die objektiv unwahre Behauptung 'lebenslang', die einen unschlagbaren Vorteil gegenüber der Konkurrenz suggerieren soll, hat in der Werbung nichts zu suchen," betonte Münker. Opel sei nun aufgefordert, bei Androhung einer Vertragsstrafe von 15.000 Euro bis zum Donnerstag eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Werbung einzustellen. Sollte keine Einigung erzielt werden, droht die Wettbewerbszentrale mit einer Klage bei Gericht. "Das Garantieangebot von Opel hat hervorragende Resonanz bei unseren Kunden erzielt. Wir haben das Schreiben der Wettbewerbszentrale, Büro München, erhalten und werden den Inhalt des Schreibens innerhalb der gesetzten Frist prüfen", erklärte Opel-Sprecher Christof Birringer in einer ersten Reaktion gegegnüber asp-Online. Institution der deutschen Wirtschaft Laut Selbstauskunft auf ihrer Internetseite ist die Wettbewerbszentrale eine Institution der deutschen Wirtschaft und die größte bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie versteht sich nicht als Verbraucherschutzverband, will aber im Interesse der Wirtschaft auch die Einhaltung der Verbraucherschutzbestimmungen sicherstellen. "Die Verletzung derartiger Vorschriften führt zu einer Verzerrung des Wettbewerbs zu Lasten von Wettbewerbern und Verbrauchern: Wettbewerbs- und Verbraucherschutz sind die Kehrseiten ein- und derselben Medaille", heißt es auf der Vereins-Homepage. (ng)

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KOMMENTARE


Rolf Achtzig

17.08.2010 - 14:13 Uhr

Na, wenn das nicht mit Ansage war ;-) Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man das bei Opel nicht von vornherein mit einkalkuliert hat. Die Jungs und Mädels im Marketing in Rüsselsheim sind doch nicht auf den Kopf gefallen. Dei haben sicher ne Menge Ideen wie man auch aus wenig Geld viel Aufmerksamkeit schöpfen kann - und diese Aufgabe haben sie, wenn es denn Absicht war, mit Bravour gelöst.


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