Das Urteil ist für die Revision zugelassen: Bleibt jedoch auch der Bundesgerichtshof bei der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe, gibt es zukünftig ein immer wiederkehrendes Ärgernis zwischen Bank und Kunde weniger. Das OLG hat nämlich Banken untersagt, Bearbeitungsgebühren für Darlehensverträge zu erheben. Entsprechende Klauseln, das Kunden zwei Prozent aus dem Darlehensvertrag, mindestens aber 50 Euro als Bearbeitungsgebühr zahlen müssen, sind danach unwirksam (AZ: 17 U 192/ 10). Nach Auffassung des OLG sind die Klauseln nicht transparent. Darüber hinaus darf der Kunde nicht dafür zur Kasse gebeten werden, dass die Bank seine Kreditwürdigkeit prüft. Derartige Nachforschungen stellen keine Dienstleistung dar, sondern dienen allein den Vermögensinteressen der Bank und können somit nicht abgerechnet werden. Die Klage wurde von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden angestrengt, die bereits in der Vorinstanz beim Landgericht Karlsruhe erfolgreich war. (Michael Vetter)
Finanztipp: Verringerte Bankkosten
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat der Bankpraxis Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen zu erheben eine Abfuhr erteilt.