Freitag, 25.05.2012
Verkehrsblatt IVW
08.05.2009
¬ Dienstwagen
Dürfen Mitarbeiter ihren Dienstwagen nicht privat nutzen, sollte dies überwacht werden, um Ärger mit dem Fiskus zu vermeiden.

Verbot der Privatnutzung sollte überwacht werden

Fahren Mitarbeiter z.B. eines Autohauses einen Firmenwagen auch privat, muss immer eine Lohnversteuerung inklusive der Umsatzbesteuerung dieser Leistung erfolgen. Um dies zu verhindern, muss eine Privatnutzung "ernsthaft" verboten werden, heißt es in einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH; Az.: XI R 66/07), auf das der ZDK jetzt seine Mitglieder hingewiesen hat.

Im Streitfall stellte eine Steuerberatungskanzlei zwei Angestellten betriebseigene Pkw zur Verfügung. Nachträglich vereinbarte sie mit diesen schriftlich, dass die Fahrzeuge zwar für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden dürften, aber eine private Nutzung darüber hinaus "strengstens untersagt" sei. Sie versteuerte im Streitjahr 1997 lediglich den geldwerten Vorteil, der sich aus der Möglichkeit zur Nutzung der Kfz für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ergab.

Das Finanzamt vertrat im Anschluss an eine Außenprüfung die Auffassung, dass die Kanzlei uneingeschränkt die Überlassung der Fahrzeuge für private Zwecke als Umsatz versteuern müsse. Da sie den Umfang der Privatnutzung nicht kontrolliert habe, sei von einer privaten Fahrzeugnutzung auszugehen, die über die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinausgehe. Der BFH folgte dieser Auffassung.

Einzelprüfung der "Ernsthaftigkeit"

"Die Tatsache, dass ein privates Nutzungsverbot klar und eindeutig vertraglich vereinbart wurde, reicht bei der Überlassung eines Dienstwagens allein nicht aus, bereits auf dessen Ernsthaftigkeit zu schließen", heißt es in der Urteilsbegründung. Die Frage, ob ein ein solches Verbot wirklich "ernsthaft" ist, könne nur bei genauer Betrachtung des Einzelfalles beantwortet werden, so die Richter.

Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe empfiehlt deshalb in seinem Hinweis an die Mitglieder, in den Arbeitsverträgen oder in Nachträgen zum einen explizit ein Verbot der Privatnutzung durch die Mitarbeiter auszusprechen. Da aber trotzdem damit zu rechnen sei, dass der Dienstwagen zumindest gelegentlich auch privat gefahren werde, müsse der Unternehmer ein entsprechendes Verbot auch kontrollieren, damit eine höhere Besteuerung definitiv unterbleibe. (ng)

 
 

Copyright © 1999 - 2012 by AUTO SERVICE PRAXIS Online (Foto: Opel)

 


 
Zurück Artikel drucken Kommentar abgeben Heft-Abo
 
 

KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

Bisher noch keine Kommentare! Geben Sie doch den Ersten ab.

0 Leserbriefe

Frage der Woche

Newsletter

Immer gut informiert.

Der asp Newsletter informiert Sie 2x in der Woche über die aktuellen Branchen-Geschehnisse. Sie erfahren alle relevanten Infos. Jetzt kostenlos bestellen und immer top informiert sein!

Bildergalerie

Allgäu-Orient Rallye 2012

Allgäu-Orient Rallye 2012

Reise nach Aserbaidschan

Exklusives Tagebuch des Teams "Sternenflotte" ¬ mehr

DAT-Report 2012

Erhebung

Daten zum deutschen Servicemarkt. ¬ mehr

Download

Streit Konflikt Ausraster

Streit im Betrieb

Klare Regeln helfen Konflikte vermeiden. ¬ mehr

Spezial

R-1234yf

R-1234yf

Chronologie der Diskussion um das neue Klimaanlagen-Kältemittel. ¬ zur Spezialseite

Gabler Wirtschaftslexikon

GABLER WIRTSCHAFTSLEXIKON ONLINE

Gabler Wirtschaftslexikon Online: Lexikon und Definition für Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Recht und SteuernDas Wissen der Experten:
- Qualitätsgeprüft.
- 25.000 Stichwörter.
- Kostenlos online.

» Definition kostenlos im Lexikon suchen

Werkstattkatalog

asp_wki_box_60x60

Alles für die Werkstatt!

Einmalig umfangreicher
Überblick zum Angebot der Werkstattausrüster.

¬ Zum Werkstattkatalog

Branchenrecht


Rückrufdatenbank

Aktionen der Automobilhersteller und Importeure seit 2001,
sortierbar nach Marken und Zeitraum.
¬ Zur Übersicht

Karriere

Karriere_help_mini

Stellenmarkt

Alle Stellenangebote & -gesuche, Bewerbungstipps und Fragen rund um´s Thema Arbeitsrecht finden Sie hier! ¬ mehr

Aktuelle Messetermine

¬ AMI Leipzig
Leipzig
02.06.2012 - 10.06.2012
¬ AMITEC Leipzig
Leipzig
02.06.2012 - 06.06.2012
¬ Reifen Messe Essen
Essen
05.06.2012 - 08.06.2012
¬ Auto Components Shanghai
Shanghai
12.06.2012 - 15.06.2012
¬ PAACE Automechanika Mexico
Mexiko City
18.07.2012 - 20.07.2012
¬ MIMS Moskau International Motor Show
Moskau
27.08.2012 - 30.08.2012