Verband: Unfallersatztarif nach wie vor zulässig

17.02.2005 14:57 Uhr
Streit mit Versicherern

BVSK beklagt willkürliches Kürzen von Mietwagen-Rechnungen durch die Versicherer

Nach wie vor ist es zulässig für die Bereitstellung eines Unfallersatzwagens einen höheren Tarif für das Mietfahrzeug zu verlangen. Darauf hat der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) in einer Mitteilung hingewiesen. Derzeit häuften sich Streitfälle um Rechnungen, bei denen die Versicherungen unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) den Werkstätten die Begleichung eines höheren Unfallersatztarifs verweigerten.

Das BGH-Urteil vom Oktober 2004 (wir berichteten) erlaube aber ausdrücklich eine Differenzierung zwischen Normal- und Unfallersatztarif. Der Vermieter müsse dafür allerdings sachliche Gründe vorlegen. Diese seien allerdings schnell zur Hand, denn in der Regel müsse der Kunde bei einem Normaltarif eine Kaution hinterlegen, könne nur ein bestimmtes Auto nutzen, müsse die Anmietzeit exakt festlegen und dürfe mitunter nur eine bestimmte Kilometerzahl zurücklegen. Dies sei im Unfallersatzvermietgeschäft, das für Werkstätten das normale Vermietgeschäft sei, nicht der Fall.

Der Verband warnt die Werkstätten, dass Streitigkeiten mit den Versicherern künftig vermehrt auftreten werden. Daher hat der BVSK auf seiner Internetseite (www.bvsk.de) einige Verhaltensregeln für die Vermietung von Unfallersatzwagen und einen Musterbrief an zahlungsunwillige Versicherer veröffentlicht. (ng)

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.