Urteil: Keine Rückgabe eines Neuwagens bei leichten Mängeln

04.09.2007 12:41 Uhr
Urteil: Lappalien sind kein Sachmangel

Leichte Verzerrungen durch die Windschutzscheibe außerhalb des Blickfeldes gefährden nicht die Verkehrssicherheit

Leichte Mängel an einem Neuwagen berechtigen den Käufer nicht dazu, das Fahrzeug zurückzugeben. Das hat das Landgericht Bad Kreuznach in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Ein Rücktritt vom Vertrag sei nur dann möglich, wenn die Pflichtverletzung des Vertragspartners erheblich sei. Bei kleinen Mängeln sei dies auch bei einem Neuwagen nicht der Fall (Az.: 2 O 151/07). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Autokäuferin zurück. Die Klägerin hatte festgestellt, dass bei ihrem Neuwagen die Windschutzscheibe so gebogen war, dass im unteren Teil leichte Verzerrungen auftraten. Dabei blieb es auch, nachdem die Scheibe ausgewechselt worden war. Die Klägerin wollte daher den Wagen zurückgeben. Die Richter winkten jedoch ab, nachdem sie sich davon überzeugt hatten, dass das Blickfeld der Klägerin nicht beeinträchtigt wurde. Ein erheblicher Mangel hätte allenfalls vorgelegen, so das Gericht, wenn es dadurch zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit gekommen wäre. (dpa)

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.