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Einigung: Tankstellengewerbe bekommt Verhaltenskodex

30.04.2015 14:49 Uhr
Unterzeichnung des Verhaltenskodex im Bundeswirtschaftsministerium
Brigitte Zypries, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, gemeinsam mit den Vertretern der Verbände.
© Foto: Jana Tashina Wörrle

Blaupause für den Autohandel: Die Tankstellenbetreiber und Mineralölgesellschaften haben sich auf Regeln "für ein faires und konstruktives Miteinander" verständigt.

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Am Mittwoch haben die Repräsentanten der Verbände der Tankstellengesellschaften und Tankstellenbetreiber den seit einigen Wochen ausgearbeiteten Verhaltenskodex unterzeichnet. Der von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel initiierte Kodex soll einen "Rahmen für ein faires und konstruktives Miteinander" der Gesellschaften und der Betreiber setzen.

Stellvertretend für Gabriel begleitete die Parlamentarische Staatssekretärin Brigitte Zypries die Unterzeichnung der Verbände, für die Peter Blauwhoff (MWV) und die Vorsitzenden Ernst Vollmer (ZTG), Udo Weber (Uniti), Joachim Jäckel (BTG), Thomas Grebe (BFT), Günter Friedl (Kraftfahrzeuggewerbe Bayern) und Peter Hengstermann (VTI) unterschrieben.

"Wir wurden nicht müde, das Thema immer wieder gegenüber der Politik aufzugreifen", sagte Friedl. "Die beteiligten Betreiberverbände gehen davon aus, dass der Kodex ein Schritt in die richtige Richtung ist: Der Tankstellenkodex soll Stil und Umgang der übermächtigen Mineralölgesellschaften mit den kleinen Tankstellenbetreibern völlig neu prägen, im Sinne eines aus unserer Sicht notwendigen und angemessenen Verhaltens. Partnerschaft auf einer Augenhöhe ist unser Ziel."

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Die Gesellschaften sollen interessierte potenzielle Tankstellenpächter über wirtschaftliche Risiken mit einem Merkblatt aufklären.
  • Der gemeinsam erarbeitete Geschäftsplan muss protokolliert werden.
  • Ziel der Zusammenarbeit sei, dass der Tankstellenpächter ein "angemessenes, existenzsicherndes Einkommen" erreichen kann. Was angemessen ist, ist nicht definiert.
  • Boni und Prämien müssen so ausgestaltet sein, dass sie für den Pächter zu erreichen sind.
  • Die Tankstellengesellschaft soll den Pächter bei der Abwicklung seines Geschäfts unterstützen.
  • Die Verbände wollen eine gemeinsame Schiedsstelle einrichten, die im Streitfall zu einer außergerichtlichen Einigung herangezogen werden kann. Über deren Ausgestaltung wollen die Verbände bis zum 30. September 2015 eine Lösung finden.

Der Tankstellenkodex gilt in der verabschiedeten Form bis mindestens 31. Dezember 2019 und findet nur Anwendung für Mitglieder der Verbände, die diesen unterzeichnet haben. Die Regularien wurde gemeinsam erarbeitet vom Tankstellengewerbe Bayern, dem Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland, dem Tankstellen-Interessenverband und dem Zentralverband des Tankstellengewerbes als den Verbänden der Tankstellenbetreiber sowie dem Mineralölwirtschaftsverband, dem UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen und dem Bundesverband freier Tankstellen als den Verbänden der Tankstellengesellschaften. (AH)

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