Betriebsinhaber sollten in Zeiten nach wie vor schwieriger Kreditvergaben auf oft vorhandene "stille Reserven" zurückgreifen, die aus dem Kreditgeber zur Verfügung gestellten Sicherheiten bestehen. Diese Reserven entstehen vor allem durch die regelmäßigen Tilgungsraten, die naturgemäß die jeweiligen Kreditverbindlichkeiten verringern. Da die Höhe der Sicherheiten dagegen meist unverändert bleibt, entsteht in vielen Fällen ein "Sicherheitenüberhang", an dem der Kreditnehmer einen Rückübertragungsanspruch besitzt. Das Verhältnis Kreditverbindlichkeiten zu Kreditsicherheiten sollte etwa eins zu eins betragen. Um die jeweils exakte Höhe der bewerteten Kreditsicherheiten zu ermitteln, sollte die Bank um Offenlegung ihrer Bewertungsrichtlinien gebeten werden. Damit werden dann die eigenen Wertermittlungen verglichen. Im Ergebnis können Betriebsinhaber nun den ihnen zustehenden Sicherheitenanteil zurückfordern oder ihn beispielsweise einsetzen, um bessere Konditionen zu erzielen oder um einen weiteren Kredit zu ebenfalls angemessenen Konditionen abzusichern. (Michael Vetter)
Finanztipp: Stille Reserven nutzen
Bei der Inanspruchnahme eines Kredits ensteht mit fortschreitender Laufzeit ein "Sicherheitenüberhang". Dieser resultiert daraus, dass die Kreditsumme reduziert wird, der Wert der eingesetzten Sicherheiten allerdings bestehen bleibt.