Das Kraftfahrzeuggewerbe ist vor wenigen Tagen erneut mit seiner Bestrebung gescheitert, Service- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen in den Rang einer steuerlich begünstigten Handwerkleistung erheben zu lassen. Während Privathaushalte Rechnungen vom Maler, Schreiner oder Installateur steuermindernd bei der Einkommensteuererklärung geltend machen können, verweigert das Bundesfinanzministerium dem Kfz-Handwerk bislang diese Einstufung. Dabei ist die Handwerksleistung unbestritten. Problematisch ist aber, dass die Handwerksleistung in einer Werkstatt und nicht beim Steuerpflichtigen vor Ort erbracht wird. ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk erläutert im asp-Interview, warum er sich weiter für die steuerliche Begünstigung von Kfz-Reparaturleistungen einsetzen will und welche Vorteile eine solche Lösung nicht nur dem Kfz-Gewerbe bringen würde. Herr Hülsdonk, grundsätzlich zum Procedere: Wie läuft der Entscheidungsprozess ab, welche Handwerksleistungen auf die Liste der steuerbegünstigten Tätigkeiten gelangen? Hülsdonk: Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung Anfang 2006 wurde die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen im Einkommenssteuergesetz eingeführt. Danach ermäßigt sich bekanntlich die tarifliche Einkommensteuer um 20 Prozent für Handwerkerleistungen. Das Kfz-Handwerk ist hier in der besonderen Situation, dass die Reparatur eines Kfz nicht vor Ort beim Steuerpflichtigen sondern in der Werkstatt erfolgt – darum dreht sich die Diskussion. Der ZDK hat reagiert und die Einordnung von Pflege- und Reparaturleistungen an Kraftfahrzeugen als steuerbegünstigte Handwerkerleistungen beim Bundesfinanzministerium gefordert. Die Durchsetzung muss im Rahmen einer Gesetzgebungsinitiative erfolgen. Welche Rolle spielt der ZDH dabei? Hülsdonk: Der ZDH unterstützt das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe als Dachorganisation in allen grundsätzlichen Fragen der Handwerkspolitik – auch des Steuerbonus – und vertritt die Gesamtinteressen des Handwerks gegenüber Bundestag, Bundesregierung und anderen zentralen Behörden. Umfragen des ZDH unter Handwerksbetrieben haben eindrucksvoll belegt, dass der Steuerbonus erhebliche positive Impulse für die Nachfrage ausgelöst hat. Ebenso zeigte sich eine nachweislich positive Entwicklung bei den Beschäftigungsverhältnissen im Bauhandwerk.
Bundesinnungsmeister: Steuerbonus für Reparaturen bleibt auf der Agenda
Auch wenn Service- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen auf absehbare Zeit nicht steuerlich absetzbar sein werden, will Wilhelm Hülsdonk weiter für diese Form der Förderung kämpfen. Dies kündigte er im Interview mit asp-Online an.