Der Verkauf von Immobiliendarlehen ist in aller Munde. Vor allem Mittelbetriebe sehen Probleme auf sich zukommen, wenn die jeweiligen Darlehensforderungen an einen Dritten weitergereicht werden und Probleme mit der eigenen Zahlungsfähigkeit entstehen, die mögliche Kreditkündigungen nach sich ziehen können. Schuldner sind allerdings keineswegs schutzlos, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München zeigt. Die Richter haben im zu entscheidenden Fall die von einer Verwertungsgesellschaft betriebenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für unzulässig erklärt. In der Begründung heißt es unter anderem, dass das Unternehmen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen hat, indem es die Zwangsvollstreckung gegen den Darlehensschuldner betrieben hat (AZ: 5 U 5102/06). Auch nach dieser Entscheidung sollte mehr denn je das rechtzeitige Gespräch mit der Hausbank geführt werden, um Kreditverkäufe zu verhindern bzw. sich mit den möglichen Folgen von Kreditverkäufen konstruktiv auseinander zu setzen. (Michael Vetter)
Finanztipp: Schuldner bei Darlehensverkauf nicht schutzlos
Laut einem Urteil verstößt die von einer Verwertungsgesellschaft betriebene Zwangsvollstreckung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben