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Ford: Rückrufe für Grand C-Max und Fiesta

02.05.2011 14:25 Uhr
Ford Grand C-Max 290
Bei über 1.600 Ford Grand C-Max muss der Verriegelungsmechanismus des Lehnenverstellers der zweiten Sitzreihe überprüft werden.
© Foto: Ford

Bei jeweils etwa 1.600 Einheiten muss der Verriegelungsmechanismus der zweiten Sitzreihe bzw. die Lage der Bremsleitungen gecheckt werden, angesichts des jungen Fahrzeugalters beim Fiesta als "dringende Arbeit vor Auslieferung".

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Einen offiziellen Rückruf für den Grand C-Max und eine "dringende Arbeit vor Auslieferung" für den Fiesta gibt es bei Ford zu vermelden. Jeweils um die 1.600 Einheiten werden pro Maßnahme in Deutschland abgearbeitet. Beim Kompaktvan wurden Probleme am Verriegelungsmechanismus des Lehnenverstellers der zweiten Sitzreihe festgestellt, wie ein Sprecher der Marke gegenüber asp-Online bestätigte. Betroffen sind die Fahrzeuge aus dem Bauzeitraum 1. März 2010 bis 14. Januar 2011 (Werk Valencia). Die Halter wurden bereits angeschrieben. "Wird die Sitzlehne wiederholt mit Wucht in eine Umklapp-Position gebracht, kann es zu einer Beschädigung des Verriegelungsmechanismus kommen. Bei stärkeren Schäden kann sich die Sitzlehne ohne Betätigung des Entriegelungshebels neigen", erklärte er. Der Ford-Händler überprüfe innerhalb weniger Minuten, ob Korrekturhalterungen an den Sitzrahmen bereits werkseitig vor der Auslieferung des Fahrzeugs angebracht wurden. Seien die Halterungen nicht vorhanden, bringe er eine zusätzliche Halterung an den Sitzrahmen an, durch die etwaige Schäden am Verriegelungsmechanismus verhindert werden. Sollte diese Maßnahme notwendig sein, dann müssten knapp zwölf Stunden Werkstattaufenthalt eingeplant werden. Bei den zwischen 10. Januar und 24. Februar 2011 gebauten Fiesta (Werk Köln) wurden laut Hersteller zwei Bremsleitungen zu lang angeliefert, so dass die Gefahr von Kontakt und damit Reibung im Bereich der Hydraulik-Regeleinheit besteht, die zu Abrieb des Leitungsmantels und damit langfristig zu Korrosion und Flüssigkeitsleckage führen kann. Der Händler soll der Arbeitsanweisung vor Auslieferung des Fahrzeugs bzw. beim nächsten Werkstattaufenthalt den Zustand der Bremsleitungen prüfen und durch "vorsichtiges Wegbiegen" sicherstellen, dass der vorgeschriebene Abstand (5 mm) zwischen ihnen besteht. Für diese Maßnahme seien keine Ersatzteile erforderlich, hieß es. (ng)

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