Der Räderhersteller RH Alurad hat nach eigenen Angaben vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einen langjährigen Rechtsstreit mit der Porsche AG gewonnen (Aktenzeichen: I ZR37/01). Der Stuttgarter Sportwagenhersteller vertrat die Ansicht, dass RH Alurad in Anzeigen oder Katalogen seine neuen Räder nicht an Porschemodellen im Bild zeigen darf, weil das "eine unzulässige Benutzung geschützter Marken" sei. Wie der BGH auf Anfrage bestätigte, hoben die Richter die vorinstanzlichen Urteile des Stuttgarter Landes- und Oberlandesgerichts auf. Damit sind laut RH Alurad komplette Fahrzeugabbildungen mit den eigenen Produkten richterlich sanktoniert. "Für die Tuningbranche ist dieses Urteil von weit reichender Bedeutung. Denn nicht nur Porsche, sondern auch andere Hersteller übten durchaus massiven Druck auf die Veredler aus, die daraufhin in einem rechtsunsicheren Raum mit sehr reduzierten Bildmaterial in Anzeigen, Katalogen und Prospekten für ihre Produkte warben", sagte ein Sprecher des Räderherstellers. (ng)
RH Alurad darf eigene Produkte an Porschefahrzeugen zeigen
BGH weist Klage des Stuttgarter Sportwagenherstellers ab