¬ 7-Tage-Rückblick
WEITERE AKTUELLE NACHRICHTEN
¬ Reparaturauftrag und Rechnung
Klassische Streitfälle mit dem Kunden
Ärger mit dem Kunden droht immer dann, wenn die Reparatur/Rechnung aus seiner Sicht nicht wie erwartet oder vereinbart ausfällt. Dabei richtet sich die Vergütung für die durchgeführten Arbeiten nach den getroffenen Vereinbarungen. Wenn so eine Vereinbarung fehlt, fällt laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) eine ortsübliche Vergütung an.
Klingt ganz einfach – trotzdem kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Werkstatt. Die ARAG-Versicherung hat ein paar klassische Streitfälle zusammengefasst.
¬ Lesen Sie weiter auf Seite 2: Pauschalpreis und Kostenvoranschlag
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