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Renault-Rückruf: Dachspoiler beim Mégane-Kombi kann sich lösen

18.04.2013 14:52 Uhr
Renault Megane Grandtour Heck dachspoiler
Rückruf: Wegen möglicher Materialermüdung der Dachspoiler-Befestigung muss Renault fast 500.000 Mégane II Grandtour überprüfen.
© Foto: Renault

Wegen möglicher Materialermüdung holen die Franzosen die komplette zweite Generation in der Grandtour-Version in die Vertragsbetriebe. Weltweit sind das knapp eine halbe Million Einheiten, davon fast 82.000 in Deutschland.

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Weil sich der Dachspoiler während der Fahrt vom Fahrzeug lösen kann, ruft Renault weltweit 496.572 Mégane II Grandtour zurück, davon 81.757 Einheiten in Deutschland. Wie eine Sprecherin gegenüber asp-Online erklärte, ist das Auftreten von Materialermüdung der Dachspoiler-Befestigung unter bestimmten "Beanspruchungsbedingungen" wahrscheinlich. Als Beispiele nannte sie starke Temperaturschwankungen oder die Verwendung von Fahrradträgersystemen.

Das Problem betrifft alle Mégane-Kombi der zweiten Generation. Für Deutschland bedeutet dies, dass der Bauzeitraum 2003 bis 2009 relevant ist. Die Halter müssen ihr Fahrzeug für ca. zweieinhalb Stunden in die Obhut des Vertragshändlers geben. Bei Fahrzeugen mit aufstellbarer Heckscheibe wird der Dachspoiler laut der Sprecherin mittels Komponentenkleber an der Heckklappe fixiert. Bei Fahrzeugen mit fester Heckscheibe werden drei zusätzliche Halter angebracht, um eine verstärkte Befestigung des Dachspoilers zu gewährleisten.

Abgearbeitete Fahrzeuge sind an einem Aufkleber am vorderen Stoßdämpferdom auf der Fahrerseite mit der Markierung "N6" erkennbar. Die Rückrufaktion hat offiziell am 4. März begonnen. (ng)

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KOMMENTARE


Boris Schneider

18.04.2013 - 15:25 Uhr

Und was ist, wenn ich mir den Wagen gebraucht gekauft habe? Habe ich das Recht mir den Spoiler kostenlos wechseln zu lassen? Die nächste Vertragswerkstatt ist nämlich etwas weiter weg.LGBoris


Uwe Bollenbach

16.06.2013 - 19:01 Uhr

Hallo,ich hatte mein Megane noch nicht lange(2006), da brachen nach ca. 2 Jahren, zwei Halterungen ab. Durch was, keine Ahnung. Von außen sind auch keine "Einwirkstellen" zu erkennen. Ich ging zu meinem Renaulthändler und habe ihm das gezeigt. Der wollte von Konstruktionsfehlern nix wissen und wollte mir einen neuen Spoiler verkaufen 600€ incl. Lackierung. Da habe ich genau das gemacht, was Renault jetzt macht; ich habe den Spoiler mit der Heckklappe verklebt.Doch wie kann ich das beim KBA geltend machen?LG Uwe


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