Die jüngsten Urteile zu Fahrzeugauktionen über Ebay durch den Bundesgerichtshof und das OLG Hamm haben viele Händler verunsichert. Soll man jetzt also grundsätzlich die Finger von diesem Vertriebskanal lassen, weil jede Auktion in einer finanziellen Katastrophe enden kann?
Nein, denn natürlich bietet Ebay die Möglichkeit, Auktionen auch auf regulärem Weg abzubrechen. Das geht allerdings nur unter engen Voraussetzungen, will man sich nicht hinterher Schadensersatzforderungen ausgesetzt sehen. Die Arag-Versicherung hat hierzu die wichtigsten Punkte zusammengetragen.