-- Anzeige --

Privater GW-Verkauf: Wer lügt, haftet

16.07.2013 19:56 Uhr
Porsche 911 (G-Baureihe)
Im vorliegenden Fall ging es um einen Porsche, der nach Angaben der Verkäuferin einen Austauschmotor haben sollte.
© Foto: Porsche

Nicht immer kann ein privater GW-Verkäufer die Sachmängelhaftung ausschließen, selbst wenn er technischer Laie ist. Ein Austauschmotor ist eine "vereinbarte Beschaffenheit".

-- Anzeige --

Wird ein Gebrauchtwagen zwischen Privatleuten verkauft, ist die Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen. Es gibt aber Fälle, in denen auch ein technischer Laie als Verkäufer für die Eigenschaften des Autos einstehen muss, hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (OLG-Az.: 5 U 1352/12). Das gilt selbst dann, wenn die Sachmängelhaftung schriftlich im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde.

Das OLG entschied in einem Berufungsverfahren. Im dem Fall hatte die Verkäuferin eines gebrauchten Porsche bei der gemeinsamen Besichtigung mit dem Käufer angegeben, das Fahrzeug habe einen Austauschmotor erhalten. Einen Motortausch hat es aber unstreitig nicht gegeben.

Die Richter berücksichtigten in ihrem Urteil, dass die Verkäuferin das Auto nicht als Fachfrau, sondern privat verkaufte und damit als Laie auftrat. Trotzdem kann ihre Erklärung nach Ansicht des Gerichts so verstanden werden, dass sich im Fahrzeug statt des Originalmotors einer befindet, der "unter Auswechslung wesentlicher Teile aufgearbeitet und erfolgreich geprüft worden war". Das war aber nicht der Fall.

Die Verkäuferin kann sich nach Meinung der Richter auch nicht auf den schriftlichen Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag berufen, da es sich bei der Beschreibung "Austauschmotor" um eine "vereinbarte Beschaffenheit" handelt. Nach dem Urteil des OLG hat der Käufer nun Anspruch auf die Rückabwicklung des Kaufs sowie auf Ausgleich der von ihm getätigten Investitionen – u.a. für Ersatzteile. (sp-x)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.