Nutzungsentschädigung: Neuwagenverkäufer haben keinen Anspruch mehr

28.11.2008 17:53 Uhr
Ein BGH-Urteil zu einem Backofenkauf ist auch für Neuwagenhändler von Bedeutung.
© Foto: ZDK

Ein BGH-Urteil zu einem Backofenkauf setzt eine BGB-Regelung außer Kraft, die auch für Neuwagenhändler von Bedeutung ist. Eine europäische Richtlinie verbietet, für eine mangelhafte Neuware bei Umtausch eine Nutzungsentschädigung zu verlangen.

Tauscht der Verkäufer eine mangelhafte neue in eine mangelfreie neue Sache um, kann er für die durch den Käufer erfolgte Nutzung der mangelhaften Sache keine Entschädigung mehr verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden (Az.: VIII ZR 200/05). Er folgte damit der Rechtsansicht des Europäischen Gerichtshofs, der auf Ersuchen des BGH die Vereinbarkeit einer Regelung des deutschen BGB mit einer europäischen Richtlinie geprüft hatte. Darauf hat die Kölner Rechtsanwältin Susanne Creutzig hingewiesen. "Das Urteil des BGH setzt damit eine entgegenstehende Regelung im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch außer Kraft", erklärt die Juristin. Ein im Zuge der Schuldrechtsreform 2002 neu eingeführter § 439 Abs.4 BGB gebe dem Verkäufer das Recht, Nutzungsentschädigung zu verlangen. Dieses bestehe nunmehr entgegen dem Gesetzeswortlaut nicht mehr. Im konkreten Fall hatte eine Verbraucherin im Sommer 2002 bei der Beklagten, einem Versandhandelsunternehmen, ein "Herd-Set" zum Preis von 524,90 Euro gekauft. Im Januar 2004 stellte die Kundin fest, dass sich die Emailleschicht im Backofen abgelöst hatte. Da eine Reparatur des Gerätes nicht möglich war, tauschte die Beklagte den Backofen aus. Für die Nutzung des ursprünglich gelieferten Gerätes verlangte sie rund 70 Euro, die die Käuferin entrichtete. Ein Verbraucherschutzverband forderte den Betrag zurück.

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.