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Freie Werkstätten: Neue Garantie- und Kulanzausfallversicherung

31.03.2015 11:03 Uhr
Rußpartikelfilter Nachrüstung Förderung Werkstatt Abgasreinigung
Die Garantie- und Kulanzausfallversicherung soll Werkstätten bei Ablehnung der Garantie und Kulanz durch die Hersteller absichern.
© Foto: picture alliance / dpa / Vergölst

Das gemeinsam mit der R+V Versicherung entwickelte Produkt soll Betriebe bei Ablehnung der Garantie und Kulanz durch die Hersteller absichern.

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Die Virtuelle-Automobile-Vertriebs GmbH (VAV) startet eine neue Garantie- und Kulanzausfallversicherung für Autohäuser und Werkstätten. Wie das Unternehmen mitteilte, soll das gemeinsam mit der R+V Versicherung entwickelte Produkt Betriebe bei Ablehnung der Garantie und Kulanz durch die Hersteller absichern. Ziel sei die Stärkung der Position von freien Werkstätten, hieß es.

Nach den Angaben besteht der Versicherungsschutz, wenn dem Kunden die Garantie- oder Kulanzzahlung mit der Begründung versagt wird, dass die Servicearbeiten durch eine nicht autorisierte Werkstatt durchgeführt wurden. Hierfür sei kein Verschulden der nicht zuständigen Werkstatt notwendig. Versichert sei auch der Fall, dass der Hersteller oder ein autorisierter Vertragspartner des Herstellers die Garantie oder Kulanz im ersten Jahr nach Ablauf der Garantie deswegen ablehnt, weil das elektronische Serviceheft (digitales Serviceheft) und/oder ein vom Hersteller gleichgestelltes Dokumentationssystem versehentlich nicht oder fehlerhaft geführt wurde.

Nicht versichert sind laut VAV Fälle, in denen die Garantie- und/oder Kulanzversagung aufgrund von unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs beim Kunden und/oder einer unsachgemäßen Reparatur des Fahrzeugs in der nicht autorisierten Werkstatt erfolgt.

Die Versicherung läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch. Das Tarifmodell richtet sich nach der Anzahl der beschäftigten Servicemitarbeiter einer Werkstatt und startet mit dem Tarif "Basic" bei bis zu drei Servicemitarbeitern für 490 Euro (zzgl. MwSt) pro Jahr. (se)

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