Mittwoch, 23.05.2012
Verkehrsblatt IVW
17.08.2007
¬ Auseinandersetzung
Um die Wirksamkeit verschiedener Nachrüstfilter ist ein Streit entbrannt.

Nachrüstfilter: Mehr Schein als Sein?

Eine am Montag von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) veröffentlichte Mitteilung zum Thema Partikelfilternachrüstung sorgt für Aufregung. Die DUH zitiert dort die Ergebnisse zweier vom TÜV Süd im Auftrag der Auto-Teile-Ring vorgenommenen Produktvergleiche für unterschiedliche Nachrüst-Dieselpartikelfilter. Das Ergebnis: "Billigsysteme" verfügen über eine unzureichende Wirksamkeit. Laut Vergleich haben nur drei von fünf Nachrüstsystemen bei einem Audi A6 2.5 TDI sowie einem VW Golf TDI die vom Gesetzgeber vorgeschriebene 30-prozentige-Minderungsquote erreicht. Dabei handelt es sich um die Systeme von HJS und Twintec sowie den jeweiligen Original-Nachrüstfilter von Audi und VW.

Durchgefallen seien das System von Bosal, das eine Quote von nur 21 Prozent (Audi) bzw. 29 Prozent (VW) erreicht habe, und das System von GAT Eurokat mit 18 Prozent (Audi) bzw. 20 Prozent (VW). Dazu heißt es laut DUH-Mitteilung in der Bewertung des TÜV Süd: "Die Systeme von Bosal und GAT Eurokat erfüllen nicht die gesetzlich festgelegten Partikelgrenzwerte, die zum Erreichen der Partikelminderungsstufe PM 2 vorgeschrieben sind." Diese Aussage bezeichnete ein GAT-Sprecher gegenüber AUTO SERVICE PRAXIS Online als "schlichtweg falsch". So seien bei dem Test u. a. nicht die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Prüfkriterien berücksichtigt worden. Die Prüfung sei daher "nicht relevant", rechtliche Schritte würden geprüft.

Falscher Filter verbaut

Auch ein Bosal-Sprecher bezeichnete die mangelhaften Ergebnisse auf Nachfrage als "erst einmal widerlegt". So gehe aus dem TÜV-Gutachten hervor, dass bei der Versuchsreihe nicht gemäß gesetzlicher Prüfvorschrift gearbeitet wurde. Zudem moniert Bosal, dass beim getesteten Audi ein Dieselpartikelfilter verbaut wurde, der ausschließlich für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe vorgesehen sei. Beim Testfahrzeug habe es sich aber um ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe gehandelt. Die Prüfung des Gutachtens von "autorisierter unabhängiger Stelle" durch Bosal habe zudem ergeben, dass die Prüffahrzeuge nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Nach Meinung der Gutachter seien die TÜV-Ergebnisse daher "nicht aussagefähig und irrelevant", hieß es in einer aktuellen Mitteilung des Filterherstellers. Daher habe auch Bosal juristische Schritte eingeleitet.

TÜV Süd steht zu seinem Test

Fest steht, dass, auch wenn der TÜV Süd laut Umwelthilfe nur eine komprimierte Form des vom Gesetzgeber für Dieselpartikelfilter vorgeschriebenen Tests durchgeführt hat, alle Filter unter den gleichen Bedingungen getestet wurden. Und unter diesen Bedingungen haben die Marken-Nachrüstsysteme mit Werten zwischen 48 bis 70 Prozent die vorgeschriebene Minderungsquote übererfüllt und damit deutlich besser abgeschnitten, betont die DUH. Der TÜV Süd geht unterdessen davon aus, dass die Untersuchung korrekt verlaufen ist: "Wir stehen zu unserem Test und zu den Testergebnissen", sagte ein Sprecher gegenüber AUTO SERVICE PRAXIS Online. Allerdings arbeite der TÜV Süd meist im Kundenauftrag und verpflichte sich, über die Testergebnisse Stillschweigen zu wahren. Weitere Details zum Testverlauf waren daher nicht in Erfahrung zu bringen. (Andrea Berneker)

 
 

Copyright © 1999 - 2012 by AUTO SERVICE PRAXIS Online (Foto: Patrik Stollarz/ddp)

 


 
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