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EuGH: Lenkradposition unerheblich

20.03.2014 10:53 Uhr
Britischer Fahrer England Rechtslenker
Dieser britische Staatsbürger kann sich über ein aktuelles Urteil des EuGH freuen.
© Foto: Andres Rodriguez / Fotolia.com

Die Luxemburger Richter haben es Polen und Litauen untersagt, vor Zulassung eines Rechtslenkers einen Umbau gesetzlich vorzuschreiben. Das behindere den freien Warenverkehr.

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Das Lenkrad im Auto darf sich in Europa entweder auf der rechten oder der linken Seite befinden - egal, ob im Land Rechts- oder Linksverkehr herrscht. Die EU-Staaten dürfen nicht vorschreiben, dass Autobesitzer ihre Autos umbauen, um sie anzupassen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) am Donnerstag entschieden (Rechtssachen C-639/11 und C-61/12).

Im konkreten Fall ging es um Auflagen in Polen und Litauen. In beiden Ländern herrscht Rechtsverkehr. Autofahrer zum Beispiel aus Großbritannien sind per Gesetz verpflichtet, ihre Wagen vor der Zulassung umbauen zu lassen, damit sich der Fahrersitz wie üblich links befindet. Die EU-Kommission hatte dagegen geklagt, weil die Regelungen aus ihrer Sicht den freien Warenverkehr beschränken.

Der Gerichtshof hat nun entschieden, dass die Auflagen unrechtmäßig sind. Derartige Vorschriften für Neuwagen ließen sich nicht aus der EU-Gesetzgebung ableiten. Auch bei Gebrauchtwagen, die bereits in einem Land mit Linksverkehr zugelassen waren, sieht der EuGH keine guten Gründe für einen Umbau. Polen und Litauen hätten nicht beweisen können, dass andernfalls die Verkehrssicherheit leide. Risiken ließen sich auch durch kleinere Nachrüstungen beheben, zum Beispiel durch zusätzliche Außenspiegel oder Änderungen an Scheinwerfern und Scheibenwischern. (dpa)

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