Nicht erst seit der in den vergangenen Monaten zunehmenden Diskussion um die Qualität des Bankgeheimnisses werden Zweifel von Datenschützern lauter, die einen nahezu unkontrollierten Austausch von persönlichen Daten befürchten. Diese Befürchtungen sollten auch von Unternehmern als Kreditkunden Ernst genommen werden, da sich Banken im Vorfeld von Kreditentscheidungen nicht nur der Schufa-Auskunft bedienen, um das bisherige Zahlungsverhalten ihrer Kunden zu prüfen. So bieten neben der Schufa auch andere Auskunfteien wie Creditreform oder Bürgel Wirtschaftsinformationen an, die neben Details zu gerichtlichen Mahnverfahren, zu Privatinsolvenzen oder sogar zu bevorstehenden Haftbefehlen auch Einzelheiten über Inkassoverfahren enthalten können. Da könnten falsch gespeicherte Daten, was bei geschätzten mehreren hundert Millionen Einträgen nicht ausgeschlossen werden kann, für den Unternehmer fatal sein. Daher sollte er über eine Selbstauskunft bei einer oder bei mehreren Auskunfteien nachdenken, um den jeweiligen Datensatz abzugleichen. Tauchen dabei tatsächlich falsch gespeicherte Daten auf, hat er ein grundsätzliches Recht auf eine entsprechende Korrektur. (Michael Vetter)
Finanztipp: Kreditwürdigkeitsprüfung mit Hilfe von Auskunfteien
Verschiedene Anbieter informieren Banken vor Kreditentscheidungen. Eine Selbstauskunft verhindert, dass falsch gespeicherte Daten weitergegeben werden.